Ordnung des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Bachelorstudiengang Empirische Sprachwissenschaft mit dem Abschluss „Bachelor of Arts“ als Hauptfach am Fachbereich Sprach- und Kulturwissenschaften
Anhang 2: Modulbeschreibungen
(Revision 2008, beschlossen durch den Senat)
Inhaltsübersicht:
I. Module des Allgemeinen Pflichtbereichs.
II.1.1 Schwerpunkt Afrikanische Sprachwissenschaften I (Zielsprache Hausa)
II.1.2 Schwerpunkt Afrikanische Sprachwissenschaften II (Zielsprache Swahili)
II.1.3 Schwerpunkt Afrikanische Sprachwissenschaften III (Zielsprache Fula)
II.2 Schwerpunkt Indogermanische Sprachwissenschaft
II.3 Schwerpunkt Kaukasische Sprachwissenschaft
II.4 Schwerpunkt Phonetik und Phonologie
II.5 Schwerpunkt Skandinavische Sprachen
II.6 Schwerpunkt Altaische Linguistik
II.7 Schwerpunkt Chinesische Sprachwissenschaft
II.8 Schwerpunkt Sprachen und Kulturen Südostasiens
II.9 Schwerpunkt Sprachen und Kulturwissenschaft des Judentums
III. Module der Ergänzungsbereiche
III.1 Ergänzungsbereich Klassische Sprach- und Literaturwissenschaft
III.2 Ergänzungsbereich Japanische Sprach- und Kulturwissenschaft
III.3 Ergänzungsbereich Semitische Sprachen
III.4 Ergänzungsbereich Sprachen des pazifischen Raums
III.5 Ergänzungsbereich Sprache und Kultur Koreas
III.6 Ergänzungsbereich Altorientalische Sprachen
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule K1 bis K7 sowie eines der Wahlpflichtmodule K8.1 und K8.2.
I.1 Pflichtmodul K1: Grundlagen der Allgemeinen Sprachwissenschaft (6 CP)
In dem Modul werden die allgemeinen Grundlagen für eine wissenschaftliche Beschäftigung mit natürlichen Sprachen dargelegt und ein Verständnis für die Abgrenzung der Teilgebiete der Grammatik sowie ihrer jeweils spezifischen Fragestellungen und Zugänge zur Sprache entwickelt. Die in der Modulabschlussprüfung nachzuweisenden Kenntnisse werden in den Pflichtmodulen K3 und folgenden sowie den Wahlpflichtmodulen des Allgemeinen Pflichtbereichs vorausgesetzt.
Lehrveranstaltungen:
K1.1 Vorlesung: Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft (2 SWS)
K1.2 Übung / Tutorium Allgemeine Sprachwissenschaft (2 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Wintersemester statt.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen K1.1 und K1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
I.2 Pflichtmodul K2: Phonetik und Phonologie I (6 CP)
Das Modul gibt einen Überblick über die artikulatorische, akustische und auditive Phonetik sowie die strukturalistischen phonologischen Beschreibungsansätze. Das Erlernen der phonetischen Transkriptionstechnik (Hören, Nachsprechen, Notieren) erfolgt vornehmlich an deutschem Sprachmaterial. Die in der Modulabschlussprüfung nachzuweisenden Kenntnisse werden in Pflichtmodul K3 vorausgesetzt.
Die Lehrveranstaltungen sind inhaltlich identisch mit den Lehrveranstaltungen „Phonetik und Phonologie“ im Modul „Phonologie / Morphologie“ des BA-Studiengangs Kognitive Linguistik und können durch diese ersetzt werden.
Lehrveranstaltungen:
K2.1 Vorlesung: Grundlagen Phonetik / Phonologie (2 SWS)
K2.2 Tutorium: Grundlagen Phonetik / Phonologie (2 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Wintersemester statt.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen K2.1 und K2.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
I.3 Pflichtmodul K3: Phonetik und Phonologie II (10 CP)
Das Modul dient der Vertiefung der Kenntnisse in der artikulatiorischen, akustischen und auditiven Phonetik mit besonderem Schwergewicht auf der Interpretation lautlicher (akustischer) Phänomene im Hinblick auf die Sprachproduktion (Akustogenese) und die akustische Analyse; behandelt werden ferner moderne phonologisch (z.B. OT, nichtlineare Phonologien u.a.) und phonetisch (Artikulatorische Phonologie) basierte Phonologietheorien. Geübt werden die phonetische Transkriptionstechnik sowie die verstärkten Hör- und Artikulationsübungen vornehmlich an fremdsprachlichem Material.
Lehrveranstaltungen:
K3.1 Vorlesung: Vertiefung Phonetik / Phonologie (2 SWS)
K3.2 Kurs: Phonetische Transkription (2 SWS)
K3.3 Kurs: Hör-, Artikulations- und Notationsübungen (2 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls finden in jedem Sommersemester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Pflichtmodule K1 und K2
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.) und Transkription (1-stdg.); nur eventuell nicht-bestandene Teile müssen in der Nach-Klausur/-Transkription wiederholt werden
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen K3.1 bis K 3.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
I.4 Pflichtmodul K4: Morphologie (6 CP)
In dem Modul werden die relevanten Grundlagen der Strukturierung von Wörtern und Wortformen vermittelt. Nach Abschluss aller Prüfungen sind die Studierenden in der Lage, im Rahmen moderner Theorien morphologische Phänomene zu analysieren und sie in den Kontext zu anderen grammatischen Modulen zu stellen.
Lehrveranstaltungen:
K4.1 Vorlesung: Grundlagen der Morphologie (2 SWS)
K4.2 Übung / Tutorium: Morphologische Analyse (2 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Wintersemester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Pflichtmoduls K1
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen K4.1 und K4.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
I.5 Pflichtmodul K5: Syntax (6 CP)
Das Modul stellt die grundlegenden Strukturbegriffe und Strukturtheorien der Syntax dar und vermittelt Fertigkeiten in der syntaktischen Analyse. Nach Abschluss aller Prüfungen sind die Studierenden in der Lage, Strukturanalysen von Sätzen natürlicher Sprachen vorzunehmen und die Zusammenhänge syntaktischer Analysen mit anderen Modulen der Grammatik zu erkennen.
Lehrveranstaltungen:
K5.1 Vorlesung: Grundlagen der Syntax (2 SWS)
K5.2 Übung / Tutorium: Syntaktische Analyse (2 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Sommersemester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Pflichtmoduls K1
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen K5.1 und K5.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
I.6 Pflichtmodul K6: Semantik und Pragmatik (5 CP)
Gegenstand des Moduls sind die Semantik als die Lehre von der Bedeutung sprachlicher Zeichen und die linguistische Pragmatik als die Lehre von der Verwendung sprachlicher Äußerungen in kommunikativen Strukturen.
Lehrveranstaltungen:
K6.1 Vorlesung: Grundlagen der Semantik (2 SWS)
Die Lehrveranstaltung ist inhaltlich identisch mit der Lehrveranstaltung „Semantik I (K)“ im Modul „Semantik“ des BA-Studiengangs Kognitive Linguistik und kann durch diese ersetzt werden.
Modulteilprüfung: Klausur (2-stdg.)
K6.2 Vorlesung: Grundlagen der linguistischen Pragmatik (2 SWS)
Modulteilprüfung: Klausur (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Pflichtmoduls K1
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen K6.1 und K6.2 und Bestehen beider Modulteilprüfungen
I.7 Pflichtmodul K7: Sprachtypologie (6 CP)
In dem Modul werden die Grundlagen der typologischen Klassifizierung natürlicher Sprachen vermittelt. Betrachtet werden typologisch relevanten Merkmale aus allen Gebieten der Sprachbeschreibung (Phonetik/Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Pragmatik).
Lehrveranstaltungen:
K7.1 Vorlesung: Grundlagen der Sprachtypologie (2 SWS)
K7.2 Übung / Tutorium: Typologische Analyse (2 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Wintersemester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Pflichtmodule K1, K2, K3, K4, K5
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen K7.1 und K7.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
I.8 Wahlpflichtmodule:
I.8.1 Wahlpflichtmodul K8.1: Textphilologie (5 CP)
In dem Modul werden die Grundlagen der philologischen Analyse und Bearbeitung von Texten vermittelt. Die Wahl des Moduls wird Studierenden mit einem auf alte Sprachen bezogenen Schwerpunktbereich empfohlen.
Lehrveranstaltungen:
K8.1.1 Vorlesung: Methodische Grundlagen der Textphilologie (1 SWS)
K8.1.2 Übung / Tutorium: Philologische Analyse (2 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Wintersemester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Pflichtmodule K1, K2, K3, K4, K5
Modulabschlussprüfung: Klausur (Textbearbeitung, 3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen K8.1.1 und K8.1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
I.8.2 Wahlpflichtmodul K8.2: Linguistische Feldforschung (5 CP)
In dem Modul werden die Grundlagen der Erhebung sprachlicher Daten mit Methoden der Feldforschung vermittelt. Die Wahl des Moduls wird Studierenden mit einem auf moderne Sprachen bezogenen Schwerpunktbereich empfohlen.
Lehrveranstaltungen:
K8.2.1 Vorlesung: Grundlagen der linguistischen Feldforschung (1 SWS)
K8.2.2 Übung / Tutorium: Informantenarbeit (2 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Wintersemester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Pflichtmodule K1, K2, K3, K4, K5
Modulabschlussprüfung: Klausur (Textbearbeitung, 3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen K8.2.1 und K8.2.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule AH1 bis AH3 sowie je eines der Wahlpflichtmodule aus den Gruppen AH4 und AH5. Sofern dieser Schwerpunkt als internes Nebenfach zum Hauptfachschwerpunkt Afrikanische Sprachwissenschaften II oder III studiert wird, sind die Wahlpflichtmodule zu belegen, die nicht im Hauptfachschwerpunkt gewählt wurden; außerdem ist in diesem Fall anstelle des Pflichtmoduls AH1 ein weiteres Wahlpflichtmodul aus der Gruppe AH4 zu belegen.
II.1.1.1 Pflichtmodul AH1: Allgemeine Grundlagen (8 CP)
Das Pflichtmodul AH1 beinhaltet einen detaillierten Überblick über die genetische und typologische Gliederung der Sprachen Afrikas, ihre geographische Verteilung sowie die Geschichte ihrer Erforschung. Die Studierenden werden mit den Grundzügen der Geschichte vertraut gemacht und in die gesellschaftliche Vielfalt Afrikas eingeführt. Darüber hinaus erhalten sie einen Einblick in die Hauptströmungen der deutschsprachigen Afrikanistik und die Ausrichtungen des Faches im europäischen Ausland.
Lehrveranstaltungen:
AH1.1 Vorlesung: Die Sprachen Afrikas (2 SWS)
AH1.2 Vorlesung: Wissenschaftsgeschichte (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AH1.1 und AH1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.1.2 Pflichtmodul AH2: Grundkurs Hausa (16 CP)
Das Pflichtmodul AH2 dient dem Spracherwerb (Anfänger) einer der wichtigsten Verkehrssprachen Afrikas, des Hausa (Westafrika). Es besteht aus zwei Grammatikkursen mit begleitenden Konversationskursen.
Lehrveranstaltungen:
AH2.1 Kurs: Grammatik I (2 SWS)
AH2.2 Kurs: Konversation I (2 SWS)
AH2.3 Kurs: Grammatik II (2 SWS)
AH2.4 Kurs: Konversation II (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AH2.1 bis AH2.4 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.1.3 Pflichtmodul AH3: Hauptkurs Hausa (19 CP)
Das Pflichtmodul AH3 dient dem Spracherwerb (Fortgeschrittene) einer der wichtigsten Verkehrssprachen Afrikas, des Hausa (Westafrika). Es besteht aus zwei Grammatikkursen, einem Konversations- sowie einem Lektürekurs.
Lehrveranstaltungen:
AH3.1 Kurs: Grammatik III (2 SWS)
AH3.2 Kurs: Grammatik IV (2 SWS)
AH3.3 Kurs: Konversation III (2 SWS)
AH3.4 Kurs: Lektüre (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Pflichtmoduls AH2
Modulabschlussprüfung: Klausur (4-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AH3.1 bis AH3.4 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.1.4 Wahlpflichtmodulgruppe AH4:
II.1.1.4.1 Wahlpflichtmodul AH4.1: Klassifikation (8 CP)
Das Wahlpflichtmodul AH4.1 behandelt die Methoden und Modelle der Gliederung afrikanischer Sprachen. Ausgehend von den arealen und typologischen Klassifikationen der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wird der Bogen bis hin zu den modernen, überwiegend auf dem genealogischen Sprachmodell basierenden Gliederungsvorschlägen verschiedener Autoren gespannt. Zudem wird der Einfluss dieser Klassifikationen auf J.H. Greenbergs Referenzgliederung untersucht und gezeigt, in welchem Maße diese wiederum die jüngere Gliederungsgeschichte beeinflusst hat. Von ganzheitlichen Klassifikationen abgesehen, liegt der Schwerpunkt der Betrachtung auf dem Sprachbereich des Niger-Kongo.
Das Modul ist identisch mit den Modulen AS4.1 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften II und AF5.1 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften III.
Lehrveranstaltungen:
AH4.1.1 Proseminar: Methoden und Modelle der Klassifikation afrikanischer Sprachen (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
AH4.1.2 Proseminar: Typologisch-genetischer Vergleich im Niger-Kongo (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen AH4.1.1 und AH4.1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.1.4.2 Wahlpflichtmodul AH4.2: Arbeitsfelder (8 CP)
Der Lehrstoff des Wahlpflichtmoduls AH4.2 beinhaltet tätigkeitsorientierte Ziele, die unter anderem von der Wahl der Modulkombinationen mit anderen Fächern abhängig sind. Behandelt werden Tätigkeitsfelder im universitären und außeruniversitären Bereich.
Das Modul ist identisch mit den Modulen AS4.2 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften II und AF5.2 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften III.
Lehrveranstaltungen:
AH4.2.1 Kurs: Arbeitsfelder der Afrikanistik (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
AH4.2.2 Tutorium: Praktische Übungen (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden jeweils im Wintersemester statt.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: mündliche Prüfung (1-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen AH4.2.1 und AH4.2.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.1.4.3 Wahlpflichtmodul AH4.3: Feldforschung (8 CP)
Linguistische Feldforschung ist ein essentieller Teil der afrikanistischen Ausbildung. In diesem Modul werden die theoretischen Grundlagen geschaffen und anhand praktischer, auf Afrika bezogener Sprachübungen ausgebaut. Die Studierenden werden damit in die Lage versetzt, eigene linguistische Primärdaten zu erheben, zu analysieren und wissenschaftlich darzustellen. Hierzu sollen sie im Rahmen des Praktikums selbständig mit im Rhein-Main-Gebiet lebenden Afrikanern Sprachaufzeichnungen machen und die gesammelten Daten in einem Feldforschungsbericht zusammenfassen, der u.a. die grundlegenden Elemente der Grammatik und des Lexikons der betreffenden Sprache beschreiben soll. Die Feldforschungstätigkeit wird durch ein Tutorium methodisch vorbereitet.
Das Modul ist identisch mit den Modulen AS4.3 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften II und AF5.3 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften III.
Lehrveranstaltungen:
AH4.3.1 Tutorium: Methoden der Feldforschung (2 SWS)
AH4.3.2 Praktikum: Feldforschung
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt mit dem Tutorium im Wintersemester. Das Praktikum soll möglichst während der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem Winter- und Sommersemester absolviert werden und erstreckt sich über 6 Wochen; der Bericht soll unmittelbar anschließend verfasst werden.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit (Feldforschungsbericht) im Umfang von max. 30 Seiten; Bearbeitungszeit 6 Wochen
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung AH4.3.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.1.5 Wahlpflichtmodulgruppe AH5:
II.1.1.5.1 Wahlpflichtmodul AH5.1: Struktursprachen II (9 CP)
Im Wahlpflichtmodul AH5.1 werden die Sprachen Hausa, Ewe und eine dritte, je nach Angebot wechselnde Sprache hinsichtlich ihrer strukturellen Merkmale vorgestellt. Die Präsentation des Lehrstoffs folgt didaktisch einem völlig anderen Ansatz, als dies in Sprachkursen der Fall ist; denn hier geht es nicht um Spracherwerb, sondern um Einblicke in den grammatischen Aufbau der genannten Sprachen.
Lehrveranstaltungen:
AH5.1.1 Kurs: Struktur des Hausa (1 SWS)
AH5.1.2 Kurs: Struktur des Ewe (2 SWS)
AH5.1.3 Kurs: Struktur einer dritten Sprache (1 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Sommersemester und erstreckt sich über drei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: erfolgreicher Abschluss des Moduls K1 des Allgemeinen Pflichtbereichs
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AH5.1.1 bis AH5.1.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.1.5.2 Wahlpflichtmodul AH5.2: Vertiefende Systemlinguistik (9 CP)
Das Wahlpflichtmodul AH5.2 widmet sich der synchronen Untersuchung afrikanischer Sprachsysteme in den Bereichen der Tonologie und der Morphosyntax. Da die überwiegende Mehrheit aller Sprachen Afrikas über lexikalisch und/oder grammatisch distinktive prosodische Eigenschaften (Ton, Akzent) verfügt, ist eine gesonderte Behandlung der Tonologie über die im Pflichtbereich erworbenen Kenntnisse hinaus unumgänglich. Morphotonologische Prozesse resultieren aus dem Zusammenspiel mit morphosyntaktischen Eigenschaften, denen somit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Studierenden sollen in diesem Modul in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Spezifika zu erkennen und zu beschreiben.
Das Modul ist identisch mit den Modulen AS5.2 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften II und AF6.2 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften III.
Lehrveranstaltungen:
AH5.2.1 Seminar: Tonologie (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
AH5.2.2 Seminar: Morphosyntax (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: erfolgreicher Abschluss der Pflichtmodule K3 Phonetik und Phonologie II und K4 Morphologie des Allgemeinen Pflichtbereichs
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung AH5.2.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung AH5.2.1 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule AS1 bis AS3 sowie je eines der Wahlpflichtmodule aus den Gruppen AS4 und AS5. Sofern dieser Schwerpunkt als internes Nebenfach zum Hauptfachschwerpunkt Afrikanische Sprachwissenschaften I oder III studiert wird, sind die Wahlpflichtmodule zu belegen, die nicht im Hauptfachschwerpunkt gewählt wurden; außerdem ist in diesem Fall anstelle des Pflichtmoduls AS1 ein weiteres Wahlpflichtmodul aus der Gruppe AS4 zu belegen.
II.1.2.1 Pflichtmodul AS1: Allgemeine Grundlagen (8 CP)
Das Pflichtmodul AS1 beinhaltet einen detaillierten Überblick über die genetische und typologische Gliederung der Sprachen Afrikas, ihre geographische Verteilung sowie die Geschichte ihrer Erforschung. Die Studierenden werden mit den Grundzügen der Geschichte vertraut gemacht und in die gesellschaftliche Vielfalt Afrikas eingeführt. Darüber hinaus erhalten sie einen Einblick in die Hauptströmungen der deutschsprachigen Afrikanistik und die Ausrichtungen des Faches im europäischen Ausland.
Lehrveranstaltungen:
AS1.1 Vorlesung: Die Sprachen Afrikas (2 SWS)
AS1.2 Vorlesung: Wissenschaftsgeschichte (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AS1.1 und AS1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.2.2 Pflichtmodul AS2: Grundkurs Swahili (16 CP)
Das Pflichtmodul AS2 dient dem Spracherwerb (Anfänger) einer der wichtigsten Verkehrssprachen Afrikas, des Swahili (Ostafrika). Es besteht aus zwei Grammatikkursen mit begleitenden Konversationskursen.
Lehrveranstaltungen:
AS2.1 Kurs: Grammatik I (2 SWS)
AS2.2 Kurs: Grammatik II (2 SWS)
AS2.3 Kurs: Konversation I (2 SWS)
AS2.4 Kurs: Konversation II (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AS2.1 bis AS2.4 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.2.3 Pflichtmodul AS3: Hauptkurs Swahili (19 CP)
Das Pflichtmodul AS3 dient dem Spracherwerb (Fortgeschrittene) einer der wichtigsten Verkehrssprachen Afrikas, des Swahili (Ostafrika). Es besteht aus zwei Grammatikkursen, einem Konversations- sowie einem Lektürekurs.
Lehrveranstaltungen:
AS3.1 Kurs: Grammatik III (2 SWS)
AS3.2 Kurs: Grammatik IV (2 SWS)
AS3.3 Kurs: Konversation III (2 SWS)
AS3.4 Kurs: Lektüre (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Pflichtmoduls AS2 Grundkurs Swahili
Modulabschlussprüfung: Klausur (4-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AS3.1 bis AS3.4 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.2.4 Wahlpflichtmodulgruppe AS4:
II.1.2.4.1 Wahlpflichtmodul AS4.1: Klassifikation (8 CP)
Das Wahlpflichtmodul AS4.1 behandelt die Methoden und Modelle der Gliederung afrikanischer Sprachen. Ausgehend von den arealen und typologischen Klassifikationen der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wird der Bogen bis hin zu den modernen, überwiegend auf dem genealogischen Sprachmodell basierenden Gliederungsvorschlägen verschiedener Autoren gespannt. Zudem wird der Einfluss dieser Klassifikationen auf J.H. Greenbergs Referenzgliederung untersucht und gezeigt, in welchem Maße diese wiederum die jüngere Gliederungsgeschichte beeinflusst hat. Von ganzheitlichen Klassifikationen abgesehen, liegt der Schwerpunkt der Betrachtung auf dem Sprachbereich des Niger-Kongo.
Das Modul ist identisch mit den Modulen AH4.1 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften I und AF5.1 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften III.
Lehrveranstaltungen:
AS4.1.1 Proseminar: Methoden und Modelle der Klassifikation afrikanischer Sprachen (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
AS4.1.2 Proseminar: Typologisch-genetischer Vergleich im Niger-Kongo (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen AS4.1.1 und AS4.1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.2.4.2 Wahlpflichtmodul AS4.2: Arbeitsfelder (8 CP)
Der Lehrstoff des Wahlpflichtmoduls AS4.2 beinhaltet tätigkeitsorientierte Ziele, die unter anderem von der Wahl der Modulkombinationen mit anderen Fächern abhängig sind. Behandelt werden Tätigkeitsfelder im universitären und außeruniversitären Bereich.
Das Modul ist identisch mit den Modulen AH4.2 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften I und AF5.2 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften III.
Lehrveranstaltungen:
AS4.2.1 Kurs: Arbeitsfelder der Afrikanistik (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
AS4.2.2 Tutorium: Praktische Übungen (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden jeweils im Wintersemester statt.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: mündliche Prüfung (1-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen AS4.2.1 und AS4.2.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.2.4.3 Wahlpflichtmodul AS4.3: Feldforschung (8 CP)
Linguistische Feldforschung ist ein essentieller Teil der afrikanistischen Ausbildung. In diesem Modul werden die theoretischen Grundlagen geschaffen und anhand praktischer, auf Afrika bezogener Sprachübungen ausgebaut. Die Studierenden werden damit in die Lage versetzt, eigene linguistische Primärdaten zu erheben, zu analysieren und wissenschaftlich darzustellen. Hierzu sollen sie im Rahmen des Praktikums selbständig mit im Rhein-Main-Gebiet lebenden Afrikanern Sprachaufzeichnungen machen und die gesammelten Daten in einem Feldforschungsbericht zusammenfassen, der u.a. die grundlegenden Elemente der Grammatik und des Lexikons der betreffenden Sprache beschreiben soll. Die Feldforschungstätigkeit wird durch ein Tutorium methodisch vorbereitet.
Das Modul ist identisch mit den Modulen AH4.3 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften I und AF5.3 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften III.
Lehrveranstaltungen:
AS4.3.1 Tutorium: Methoden der Feldforschung (2 SWS)
AS4.3.2 Praktikum: Feldforschung
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt mit dem Tutorium im Wintersemester. Das Praktikum soll möglichst während der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem Winter- und Sommersemester absolviert werden und erstreckt sich über 6 Wochen; der Bericht soll unmittelbar anschließend verfasst werden.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit (Feldforschungsbericht) im Umfang von max. 30 Seiten; Bearbeitungszeit 6 Wochen
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung AS4.3.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.2.5 Wahlpflichtmodulgruppe AS5:
II.1.2.5.1 Wahlpflichtmodul AS5.1: Struktursprachen I (9 CP)
Im Wahlpflichtmodul AS5.1 werden die Sprachen Swahili, Fula und eine dritte, je nach Angebot wechselnde Sprache hinsichtlich ihrer strukturellen Merkmale vorgestellt. Die Präsentation des Lehrstoffs folgt didaktisch einem völlig anderen Ansatz, als dies in Sprachkursen der Fall ist; denn hier geht es nicht um Spracherwerb, sondern um Einblicke in den grammatischen Aufbau der jeweiligen Sprachen.
Lehrveranstaltungen:
AS5.1.1 Kurs: Struktur des Swahili (1 SWS)
AS5.1.2 Kurs: Struktur des Fula (1 SWS)
AS5.1.3 Kurs: Struktur einer dritten Sprache (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Sommersemester und erstreckt sich über drei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: erfolgreicher Abschluss des Moduls K1 des Allgemeinen Pflichtbereichs
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AS5.1.1 bis AS5.1.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.2.5.2 Wahlpflichtmodul AS5.2: Vertiefende Systemlinguistik (9 CP)
Das Wahlpflichtmodul AS5.2 widmet sich der synchronen Untersuchung afrikanischer Sprachsysteme in den Bereichen der Tonologie und der Morphosyntax. Da die überwiegende Mehrheit aller Sprachen Afrikas über lexikalisch und/oder grammatisch distinktive prosodische Eigenschaften (Ton, Akzent) verfügt, ist eine gesonderte Behandlung der Tonologie über die im Pflichtbereich erworbenen Kenntnisse hinaus unumgänglich. Morphotonologische Prozesse resultieren aus dem Zusammenspiel mit morphosyntaktischen Eigenschaften, denen somit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Studierenden sollen in diesem Modul in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Spezifika zu erkennen und zu beschreiben.
Das Modul ist identisch mit den Modulen AH5.2 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften I und AF6.2 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften III.
Lehrveranstaltungen:
AS5.2.1 Seminar: Tonologie (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
AS5.2.2 Seminar: Morphosyntax (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: erfolgreicher Abschluss der Pflichtmodule K3 Phonetik und Phonologie II und K4 Morphologie des Allgemeinen Pflichtbereichs
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung AS5.2.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung AS5.2.1 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule AF1 bis AF4 sowie je eines der Wahlpflichtmodule aus den Gruppen AF5 und AF6. Sofern dieser Schwerpunkt als internes Nebenfach zum Hauptfachschwerpunkt Afrikanische Sprachwissenschaften I oder II studiert wird, sind die Wahlpflichtmodule zu belegen, die nicht im Hauptfachschwerpunkt gewählt wurden; außerdem ist in diesem Fall anstelle des Pflichtmoduls AF1 ein weiteres Wahlpflichtmodul aus der Gruppe AF5 zu belegen.
II.1.3.1 Pflichtmodul AF1: Allgemeine Grundlagen (8 CP)
Das Pflichtmodul AF1 beinhaltet einen detaillierten Überblick über die genetische und typologische Gliederung der Sprachen Afrikas, ihre geographische Verteilung sowie die Geschichte ihrer Erforschung. Die Studierenden werden mit den Grundzügen der Geschichte vertraut gemacht und in die gesellschaftliche Vielfalt Afrikas eingeführt. Darüber hinaus erhalten sie einen Einblick in die Hauptströmungen der deutschsprachigen Afrikanistik und die Ausrichtungen des Faches im europäischen Ausland.
Lehrveranstaltungen:
AF1.1 Vorlesung: Die Sprachen Afrikas (2 SWS)
AF1.2 Vorlesung: Wissenschaftsgeschichte (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AF1.1. und AF1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.3.2 Pflichtmodul AF2: Grundkurs Fula (12 CP)
Das Pflichtmodul AF2 dient dem Spracherwerb der am weitesten verbreiteten Verkehrssprache Westafrikas. Es besteht aus drei Grammatikkursen.
Lehrveranstaltungen:
AF2.1 Kurs: Grammatik I (2 SWS)
AF2.2 Kurs: Grammatik II (2 SWS)
AF2.3 Kurs: Grammatik III (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über drei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (4-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AF2.1 bis AF2.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.3.3 Pflichtmodul AF3: Hauptkurs Fula (14 CP)
Das Pflichtmodul AF3 besteht aus einem Lektürekurs, einer Einführung in die angesichts der weitläufigen Ausdehnung der Sprache hochentwickelte Dialektvielfalt und einem Seminar über die Stellung des Fula innerhalb der Atlantischen Sprachfamilie.
Lehrveranstaltungen:
AF3.1 Kurs: Lektüre (2 SWS)
AF3.2 Proseminar: Dialektologie des Fula (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
AF3.3 Proseminar: Fula und das Atlantische (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über drei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung AF2.1 im Pflichtmodul AF2 Grundkurs Fula
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung AF3.1, Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen AF3.2 und AF3.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.3.4 Pflichtmodul AF4: Struktursprachen I (9 CP)
Im Pflichtmodul AF4 werden die Sprachen Swahili, Fula und eine dritte, je nach Angebot wechselnde Sprache hinsichtlich ihrer strukturellen Merkmale vorgestellt. Die Präsentation des Lehrstoffs folgt didaktisch einem völlig anderen Ansatz, als dies in Sprachkursen der Fall ist; denn hier geht es nicht um Spracherwerb, sondern um Einblicke in den grammatischen Aufbau der jeweiligen Sprachen.
Lehrveranstaltungen:
AF4.1 Kurs: Struktur des Swahili (1 SWS)
AF4.2 Kurs: Struktur des Fula (1 SWS)
AF4.3 Kurs: Struktur einer dritten Sprache (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Sommersemester und erstreckt sich über drei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: erfolgreicher Abschluss des Moduls K1 des Allgemeinen Pflichtbereichs
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AF4.1 bis AF4.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.3.5 Wahlpflichtmodulgruppe AF5:
II.1.3.5.1 Wahlpflichtmodul AF5.1: Klassifikation (8 CP)
Das Wahlpflichtmodul AF5.1 behandelt die Methoden und Modelle der Gliederung afrikanischer Sprachen. Ausgehend von den arealen und typologischen Klassifikationen der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wird der Bogen bis hin zu den modernen, überwiegend auf dem genealogischen Sprachmodell basierenden Gliederungsvorschlägen verschiedener Autoren gespannt. Zudem wird der Einfluss dieser Klassifikationen auf J.H. Greenbergs Referenzgliederung untersucht und gezeigt, in welchem Maße diese wiederum die jüngere Gliederungsgeschichte beeinflusst hat. Von ganzheitlichen Klassifikationen abgesehen, liegt der Schwerpunkt der Betrachtung auf dem Sprachbereich des Niger-Kongo.
Das Modul ist identisch mit den Modulen AH4.1 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften I und AS4.1 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften II.
Lehrveranstaltungen:
AF5.1.1 Proseminar: Methoden und Modelle der Klassifikation afrikanischer Sprachen (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
AF5.1.2 Proseminar: Typologisch-genetischer Vergleich im Niger-Kongo (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungs- und Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AF5.1.1 und AF5.1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.3.5.2 Wahlpflichtmodul AF5.2: Arbeitsfelder (8 CP)
Der Lehrstoff des Wahlpflichtmoduls AF5.2 beinhaltet tätigkeitsorientierte Ziele, die unter anderem von der Wahl der Modulkombinationen mit anderen Fächern abhängig sind. Behandelt werden Tätigkeitsfelder im universitären und außeruniversitären Bereich.
Das Modul ist identisch mit den Modulen AH4.2 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften I und AS4.2 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften II.
Lehrveranstaltungen:
AF5.2.1 Kurs: Arbeitsfelder der Afrikanistik (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
AF5.2.2 Tutorium: Praktische Übungen (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat (45-min.)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden jeweils im Wintersemester statt.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: mündliche Prüfung (1-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen AF5.2.1 und AF5.2.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.3.5.3 Wahlpflichtmodul AF5.3: Feldforschung (8 CP)
Linguistische Feldforschung ist ein essentieller Teil der afrikanistischen Ausbildung. In diesem Modul werden die theoretischen Grundlagen geschaffen und anhand praktischer, auf Afrika bezogener Sprachübungen ausgebaut. Die Studierenden werden damit in die Lage versetzt, eigene linguistische Primärdaten zu erheben, zu analysieren und wissenschaftlich darzustellen. Hierzu sollen sie im Rahmen des Praktikums selbständig mit im Rhein-Main-Gebiet lebenden Afrikanern Sprachaufzeichnungen machen und die gesammelten Daten in einem Feldforschungsbericht zusammenfassen, der u.a. die grundlegenden Elemente der Grammatik und des Lexikons der betreffenden Sprache beschreiben soll. Die Feldforschungstätigkeit wird durch ein Tutorium methodisch vorbereitet.
Das Modul ist identisch mit den Modulen AH4.3 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften I und AS4.3 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften II.
Lehrveranstaltungen:
AF5.3.1 Tutorium: Methoden der Feldforschung (2 SWS)
AF5.3.2 Praktikum: Feldforschung
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt mit dem Tutorium im Wintersemester. Das Praktikum soll möglichst während der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem Winter- und Sommersemester absolviert werden und erstreckt sich über 6 Wochen; der Bericht soll unmittelbar anschließend verfasst werden.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit (Feldforschungsbericht) im Umfang von max. 30 Seiten; Bearbeitungszeit 6 Wochen
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung AF5.3.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.3.6 Wahlpflichtmodulgruppe AF6:
II.1.3.6.1 Wahlpflichtmodul AF6.1: Struktursprachen II (9 CP)
Im Wahlpflichtmodul AF6.1 werden die Sprachen Hausa, Ewe und eine dritte, je nach Angebot wechselnde Sprache hinsichtlich ihrer strukturellen Merkmale vorgestellt. Die Präsentation des Lehrstoffs folgt didaktisch einem völlig anderen Ansatz, als dies in Sprachkursen der Fall ist; denn hier geht es nicht um Spracherwerb, sondern um Einblicke in den grammatischen Aufbau der genannten Sprachen.
Lehrveranstaltungen:
AF6.1.1 Kurs: Struktur des Hausa (1 SWS)
AF6.1.2 Kurs: Struktur des Ewe (2 SWS)
AF6.1.3 Kurs: Struktur einer dritten Sprache (1 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Sommersemester und erstreckt sich über drei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: erfolgreicher Abschluss des Moduls K1 des Allgemeinen Pflichtbereichs
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AF6.1.1 bis AF6.1.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.1.3.6.2 Wahlpflichtmodul AF6.2: Vertiefende Systemlinguistik (9 CP)
Das Wahlpflichtmodul AF6.2 widmet sich der synchronen Untersuchung afrikanischer Sprachsysteme in den Bereichen der Tonologie und der Morphosyntax. Da die überwiegende Mehrheit aller Sprachen Afrikas über lexikalisch und/oder grammatisch distinktive prosodische Eigenschaften (Ton, Akzent) verfügt, ist eine gesonderte Behandlung der Tonologie über die im Pflichtbereich erworbenen Kenntnisse hinaus unumgänglich. Morphotonologische Prozesse resultieren aus dem Zusammenspiel mit morphosyntaktischen Eigenschaften, denen somit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Studierenden sollen in diesem Modul in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Spezifika zu erkennen und zu beschreiben.
Das Modul ist identisch mit den Modulen AH5.2 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften I und AS5.2 des Schwerpunkts Afrikanische Sprachwissenschaften II.
Lehrveranstaltungen:
AF6.2.1 Seminar: Tonologie (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
AF6.2.2 Seminar: Morphosyntax (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: erfolgreicher Abschluss der Pflichtmodule K3 Phonetik und Phonologie II und K4 Morphologie des Allgemeinen Pflichtbereichs
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung AF6.2.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung AF6.2.1 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule IS1 bis IS6 sowie eines der Wahlpflichtmodule bzw. ‑gruppen IS7.1 bis IS7.3.
Durch „ODER“ als alternativ gekennzeichnete Lehrveranstaltungen innerhalb der Module variieren je nach Verfügbarkeit; das jeweilige Angebot wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.
II.2.1 Pflichtmodul IS1: Einführung in die Indogermanische Sprachwissenschaft (12 CP)
In dem Modul werden die Grundlagen der vergleichenden Sprachwissenschaft der indogermanischen Sprachen vermittelt. Es beginnt mit einer Übersicht über die indogermanischen Völker und Sprachen, die auf die unterschiedliche Bezeugungstiefe und die Relevanz für den indogermanistischen Sprachvergleich eingeht. In einer zweiten Vorlesung werden die wesentlichen Elemente der indogermanischen Lautlehre, insbesondere im Hinblick auf die zwischen den bezeugten idg. Einzelsprachen und der zu rekonstruierenden uridg. Grundsprache bestehenden lautgesetzlichen Entsprechungen dargestellt. Hieran schließt sich eine dritte Vorlesung an, die der Rekonstruktion des uridg. Formensystems und dessen Bewahrung bzw. Umgestaltung in den altbezeugten idg. Sprachen gewidmet ist. Das Modul wird durch eine Übung ergänzt, die die Teilnehmer/innen für die Modulabschlussprüfung vorbereitet.
Lehrveranstaltungen:
IS1.1 Vorlesung: Die indogermanischen Völker und Sprachen (2 SWS)
IS1.2 Vorlesung: Indogermanische Lautlehre (2 SWS)
IS1.3 Vorlesung: Indogermanische Formenlehre (2 SWS)
IS1.4 Übung / Tutorium: Indogermanische Sprachwissenschaft (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen IS1.1 bis IS1.4 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.2.2 Pflichtmodul IS2: Indoiranische Sprachen I (6 CP)
Gegenstand des Moduls ist das Altindische als die für den indogermanistischen Sprachvergleich bedeutendste altüberlieferte indoiranische Sprachform. In der auf zwei Semester angelegten Einführung werden Kenntnisse vermittelt, die es den Hörer/inne/n ermöglichen, einfache Texte in der "klassischen" Ausprägung des Sanskrit selbständig zu lesen und zu verarbeiten.
Lehrveranstaltungen:
IS2.1 Kurs: Sanskrit I (2 SWS)
IS2.2 Kurs: Sanskrit II (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen IS2.1 und IS2.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.2.3 Pflichtmodul IS3: Indoiranische Sprachen II (6 CP)
Das auf IS2 aufbauende Modul zielt darauf ab, die Verwandtschaftsverhältnisse innerhalb der Indoiranischen Sprachfamilie durch Betrachtung der ältesten Überlieferungsformen (Vedisch und Avestisch) sowie späterer Ausprägungen (Mittel- und Neuindisch, Mittel- und Neuiranisch) zu beleuchten und einer wissenschaftlichen Beurteilung zuzuführen.
Lehrveranstaltungen:
IS3.1 Proseminar: Vedisch ODER Mittelindisch ODER Neuindisch (2 SWS)
Modulteilprüfung: Klausur (2-stdg.)
IS3.2 Proseminar: Avestisch ODER Altpersisch ODER Mitteliranisch ODER Neuiranisch (2 SWS)
Modulteilprüfung: Klausur (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls IS2.
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen IS3.1 und IS3.2 und Bestehen beider Modulteilprüfungen
II.2.4 Pflichtmodul IS4: Sonstige indogermanische Sprachen (6 CP)
In dem Modul werden altanatolische und andere nicht-klassische indogermanische Sprachen thematisiert, die für den indogermanistischen Sprachvergleich relevant sind. Das zyklisch organisierte Angebot bezieht sich in je zwei aufeinanderfolgenden Semestern auf das Hethitische, das Tocharische, das Armenische sowie baltische, keltische oder Rest- und Trümmersprachen.
Lehrveranstaltungen:
IS4.1 Proseminar: Hethitisch ODER Tocharisch ODER Keltisch ODER Baltisch ODER Armenisch ODER Rest- und Trümmersprachen (2 SWS)
IS4.2 Übung / Tutorium: Textlektüre Hethitisch ODER Tocharisch ODER Keltisch ODER Baltisch ODER Armenisch ODER Rest- und Trümmersprachen (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt jeweils im Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls IS1.
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen IS4.1 und IS4.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.2.5 Pflichtmodul IS5: Spezialprobleme der indogermanischen Sprachwissenschaft (6 CP)
In dem Modul werden Spezialprobleme aus allen Teilbereichen der historisch-vergleichenden Grammatik der idg. Sprachen behandelt. Thematisiert werden Fragen der historischen Laut- und Formenlehre (z.B. Lautgesetze, Laryngaltheorie, Kasussynkretismus, Pronominalsysteme), Syntax (z.B. Nebensatzstrukturen, Wortstellungsfragen, Diathesen), Überlieferungsformen (z.B. Metrik, Textsorten) u.a.
Lehrveranstaltungen:
IS5.1 Seminar: Spezialprobleme der idg. Sprachwissenschaft (2 SWS)
Leistungsnachweis: Referat mit mündlichem Vortrag (45-min.)
IS5.2 Übung / Tutorium: Begleitende Lektüre (2 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Wintersemester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Module IS1 bis IS3.
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung IS5.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung IS5.1, und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.2.6 Pflichtmodul IS6 (Praktikum): Textanalyse (6 CP)
In dem nicht an eine Lehrveranstaltung gebundenen Modul (Freies Lernen mit Betreuung) sind Übersetzung und sprachwissenschaftlich-philologischer Kommentar zu einem Text in einer der für die Indogermanische Sprachwissenschaft relevanten Sprachen zu verfassen.
Lehrveranstaltungen: keine
Turnus des Angebots: beliebig
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Module IS1 und IS2, des Moduls IS3 oder IS4 sowie des Moduls K8.1 oder K8.2 des Allgemeinen Pflichtbereichs
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit im Umfang von max. 30 Seiten (Übersetzung eines Textes und sprachwissenschaftlicher Kommentar dazu); Bearbeitungszeitraum 6 Wochen
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.2.7 Wahlpflichtmodule
Die Wahlpflichtmodule dieses Schwerpunkts sind
unter Berücksichtigung des jeweils gewählten Haupt- bzw. Nebenfachs zu wählen:
Die Wahlpflichtmodulgruppe „Klassische Sprachen“ kann nicht mit dem internen
Nebenfach „Klassische Sprach- und Literaturwissenschaft“ kombiniert werden, die
Wahlpflichtmodulgruppe „Altgermanische Sprachen“ nicht mit einem externen
Nebenfach aus der Germanistik. Sofern keine Lateinkenntnisse vorliegen, ist die
Belegung der Wahlpflichtmodulgruppe IS7.1 Klassische Sprachen obligatorisch,
wenn nicht der Ergänzungsbereich "Klassische Sprach- und
Literaturwissenschaft" als internes Nebenfach gewählt ist.
Lateinkenntnisse werden durch das Latinum oder eine bestandene Abschlussprüfung
nach dem Besuch eines zweisemestrigen Lateinkurses des Instituts für Klassische
Philologie des Fachbereiches 9 oder durch einen entsprechenden Nachweis eines
anderen Instituts nachgewiesen.
Durch „ODER“ als alternativ gekennzeichnete Veranstaltungen innerhalb der Wahlpflichtmodule können je nach Verfügbarkeit frei gewählt werden.
II.2.7.1 Wahlpflichtmodulgruppe IS7.1: Klassische Sprachen (18 CP)
Gegenstand der Modulgruppe, die aus den Modulen IS7.1a und IS7.1b besteht, sind die Sprachen des Klassischen Altertums (Latein und Griechisch), die für die vergleichende Sprachwissenschaft der indogermanischen Sprachen eine herausragende Rolle spielen. Sofern Vorkenntnisse des Lateinischen oder Altgriechischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Modulabschlussprüfungen.
II.2.7.1a Wahlpflichtmodul IS7.1a: Latein (9 CP)
Die Lehrveranstaltungen IS7.1a.1 und IS7.1a.2 sind identisch mit den Lehrveranstaltungen KS1.1 und KS1.2 des Moduls KS1 des Ergänzungsbereichs Klassische Sprach- und Literaturwissenschaft.
Lehrveranstaltungen:
IS7.1a.1 Kurs: Latein I (4 SWS)
IS7.1a.2 Kurs: Latein II (4 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen IS7.1a.1 und IS7.1a.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.2.7.1b Wahlpflichtmodul IS7.1b: Griechisch (9 CP)
Die Lehrveranstaltungen IS7.1b.1 und IS7.1b.2 sind identisch mit den Lehrveranstaltungen KS2.1 und KS2.2 des Moduls KS2 des Ergänzungsbereichs Klassische Sprach- und Literaturwissenschaft.
Lehrveranstaltungen:
IS7.1b.1 Kurs: Griechisch I (4 SWS)
IS7.1b.2 Kurs: Griechisch II (4 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen IS7.1b.1 und IS7.1b.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.2.7.2 Wahlpflichtmodul IS7.2: Slavische Sprachen (18 CP)
Gegenstand des Moduls sind das Russische als die bedeutendste ostslavische Sprache oder wahlweise das Tschechische oder das Serbische/Kroatische als west- bzw. südslavische Sprache. Zwischen den drei Sprachen Russisch, Tschechisch und Serbisch/Kroatisch kann je nach Angebot frei gewählt werden. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse in einer der betreffenden Sprachen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Leistungsnachweise und die einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung.
Lehrveranstaltungen:
IS7.2.1 Kurs: Russisch I ODER Tschechisch I ODER Serbisch/Kroatisch I (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
IS7.2.2 Kurs: Russisch II ODER Tschechisch II ODER Serbisch/Kroatisch II (4 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (2-stdg.)
IS7.2.3 Proseminar: Altkirchenslavisch (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstrecken sich je nach Angebot über zwei oder drei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen IS7.2.1 und IS7.2.3, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung IS7.2.2 sowie Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
II.2.7.3 Wahlpflichtmodulgruppe IS7.3: Altgermanische Sprachen (18 CP)
Gegenstand der Modulgruppe, die aus den Modulen IS7.3a und IS7.3b besteht, sind das Althochdeutsche und andere altgermanische Sprachen.
II.2.7.3a Wahlpflichtmodul IS7.3a: Altgermanische Sprachen I (12 CP)
Lehrveranstaltungen:
IS7.3a.1 Kurs: Althochdeutsch (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
IS7.3a.2 Kurs: Mittelhochdeutsch (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis von Lateinkenntnissen
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen IS7.3a.1 und IS7.3a.2 sowie Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.2.7.3b Wahlpflichtmodul IS7.3b: Altgermanische Sprachen II (6 CP)
Lehrveranstaltungen:
IS7.3b.1 Kurs: Gotisch ODER Altsächsisch (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
IS7.3b.2 Vorlesung: Deutsche Sprachgeschichte (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis von Lateinkenntnissen
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen IS7.3b.1 und IS7.3b.2 sowie Bestehen der Modulabschlussprüfung
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule C1 bis C6 sowie eines der Wahlpflichtmodule bzw. ‑gruppen C7.1 bis C7.4.
Durch „ODER“ als alternativ gekennzeichnete Veranstaltungen innerhalb der Pflichtmodule variieren je nach Verfügbarkeit; das jeweilige Angebot wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.
II.3.1 Pflichtmodul C1: Einführung in die Kaukasische Sprachwissenschaft (12 CP)
In dem Modul werden die Grundlagen der vergleichenden Sprachwissenschaft der kaukasischen Sprachen vermittelt. Neben einem Überblick über die Sprachenlandschaft des Kaukasus, die sowohl die autochthonen als auch nicht-autochthone Sprachen umfasst, werden die charakteristischen Probleme des kaukasischen Sprachraums im Hinblick auf die Verwandtschaftsverhältnisse sowie auf typologische Merkmale thematisiert.
Lehrveranstaltungen:
C1.1 Vorlesung: Die Sprachen des Kaukasus (2 SWS)
C1.2 Vorlesung: Kaukasische Sprachwissenschaft I (2 SWS)
C1.3 Vorlesung: Kaukasische Sprachwissenschaft II (2 SWS)
C1.4 Übung / Tutorium: Kaukasische Sprachwissenschaft (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen C1.1 bis C1.4 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.3.2 Pflichtmodul C2: Kartvelologie I (6 CP)
Das Modul vermittelt grundlegende Kenntnisse des Georgischen, das als Staatssprache des heutigen Georgien zugleich die zentrale Sprache der kartvelischen oder südkaukasischen Sprachfamilie darstellt. In der auf zwei Semester angelegten Einführung werden Kenntnisse vermittelt, die es den Hörer/inne/n ermöglichen, einfache Texte in der modernen Ausprägung des Georgischen selbständig zu lesen und zu verarbeiten. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Georgischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Modulabschlussprüfung.
Lehrveranstaltungen:
C2.1 Kurs: Georgisch I (2 SWS)
C2.2 Kurs: Georgisch II (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen C2.1 und C2.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.3.3 Pflichtmodul C3: Kartvelologie II (6 CP)
Das auf C2 aufbauende Modul zielt darauf ab, die Verwandtschaftsverhältnisse des Georgischen durch Betrachtung seiner älteren Ausprägungsformen (Alt- und Mittelgeorgisch) sowie seiner Schwestersprachen (Svanisch, Megrelisch, Lasisch) zu beleuchten und einer wissenschaftlichen Beurteilung zuzuführen.
Lehrveranstaltungen:
C3.1 Kurs: Altgeorgisch ODER Mittelgeorgisch (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
C3.2 Kurs: Svanisch ODER Megrelisch ODER Lasisch (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls C2.
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen C3.1 und C3.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.3.4 Pflichtmodul C4: Sonstige kaukasische oder kaukasoide Sprachen (6 CP)
Gegenstand des Moduls sind nicht-kartvelische Sprachen des Kaukasusgebiets sowie außerkaukasische Sprachen, die vergleichbare typologische Züge (insbesondere Ergativität) aufweisen. Das zyklisch organisierte Angebot bezieht sich in je zwei aufeinanderfolgenden Semestern auf eine west- oder ostkaukasische Sprachen (z.B. Abchasisch, Tscherkessisch, Batsisch, Udisch), das Ossetische oder eine andere iranische Sprache im Kaukasus oder das Baskische.
Lehrveranstaltungen:
C4.1 Kurs: Westkaukasisch ODER Ostkaukasisch ODER Ossetisch ODER
Baskisch (2 SWS)
C4.2 Übung / Tutorium zum Kurs (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen C4.1 und C4.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.3.5 Pflichtmodul C5: Spezialprobleme der Kaukasischen Sprachwissenschaft (6 CP)
In dem Modul werden Spezialprobleme aus allen Teilbereichen der vergleichenden Grammatik der kaukasischen Sprachen (Laut- und Formenlehre, Syntax, Überlieferungsgeschichte etc.) thematisiert. Insbesondere werden existierende Theorien zu den sprachlichen Verwandtschaftsverhältnissen im Kaukasus zur Diskussion gestellt, wobei Fragen der Abgrenzung typologischer von sprachhistorischen Argumentationslinien im Vordergrund stehen.
Lehrveranstaltungen:
C5.1 Seminar: Spezialprobleme der kaukasischen Sprachwissenschaft (2 SWS)
C5.2 Übung / Tutorium: Begleitende Lektüre (2 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Wintersemester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Module C1 bis C3.
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen C5.1 und C5.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.3.6 Pflichtmodul C6 (Praktikum): Textanalyse (6 CP)
In dem nicht an eine Lehrveranstaltung gebundenen Modul (Freies Lernen mit Betreuung) sind Übersetzung und sprachwissenschaftlich-philologischer Kommentar zu einem Text in einer der für die Kaukasische Sprachwissenschaft relevanten Sprachen zu verfassen.
Lehrveranstaltungen: keine
Turnus des Angebots: beliebig.
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit im Umfang von max. 30 Seiten (Übersetzung eines Textes und sprachwissenschaftlicher Kommentar dazu); Bearbeitungszeitraum 6 Wochen
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Module C1 bis C4 und des Moduls K.8.1 oder K.8.2 des Allgemeinen Pflichtbereichs.
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.3.7 Wahlpflichtmodule
Die Wahlpflichtmodule dieses Schwerpunkts richten sich nach dem jeweils gewählten Hauptfach bzw. internen Nebenfach: Die Wahlpflichtmodulgruppe „Griechisch“ kann nicht mit dem internen Nebenfach „Klassische Sprach- und Literaturwissenschaft“ kombiniert werden, die Wahlpflichtmodulgruppe „Türkische Sprachen“ nicht mit dem Hauptfach oder internen Nebenfach „Altaische Linguistik“, das Wahlpflichtmodul „Sprachen des Vorderen Orients“ nicht mit dem internen Nebenfach „Semitische Sprachen“. Durch „ODER“ als alternativ gekennzeichnete Veranstaltungen innerhalb der Wahlpflichtmodule können je nach Verfügbarkeit frei gewählt werden.
II.3.7.1 Wahlpflichtmodulgruppe C7.1: Griechisch (18 CP)
Gegenstand der Modulgruppe, die die Module C7.1a und C7.1b umfasst, ist das Klassische Griechische, das v.a. als Sprache des ostkirchlichen Christentums einen erheblichen Einfluss im Kaukasus ausgeübt hat. Sofern Vorkenntnisse des Altgriechischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfungen.
II.3.7.1a Wahlpflichtmodulgruppe C7.1a: Griechisch I (9 CP)
Die Lehrveranstaltungen C7.1a.1 und C7.1a.2 sind identisch mit den Lehrveranstaltungen KS2.1 und KS2.2 des Moduls KS2 des Ergänzungsbereichs Klassische Sprach- und Literaturwissenschaft.
Lehrveranstaltungen:
C7.1a.1 Kurs: Griechisch I (4 SWS)
C7.1a.2 Kurs: Griechisch II (4 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen C7.1a.1 und C7.1a.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.3.7.1b Wahlpflichtmodulgruppe C7.1b: Griechisch II (9 CP)
Die Lehrveranstaltungen C7.1b.1 und C7.1b.2 sind identisch mit den Lehrveranstaltungen KS4.1 und KS4.2 des Moduls KS4 des Ergänzungsbereichs Klassische Sprach- und Literaturwissenschaft.
C7.1b.1 Kurs: Griechische Lektüre (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
C7.1b.2 Übung: Übersetzungsübung Griechisch (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltungen C7.1b.1, Teilnahmenachweis für die LehrveranstaltungC7.1b.2 und Bestehen der den Modulabschlussprüfung
II.3.7.2 Wahlpflichtmodul C7.2: Slavische Sprachen (18 CP)
Gegenstand des Moduls sind das Russische, das als dominante Sprache des Kaukasusgebiets einen erheblichen Einfluss auf die dortigen Sprachen ausgeübt hat und zugleich von eminenter Bedeutung für als Sprache der Sekundärliteratur zur kaukasischen Sprachwissenschaft ist. Ergänzt wird das Modul durch einführende Vorlesungen, in denen das Russische in die Zusammenhänge der slavischen Überlieferung eingeordnet wird. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Russischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Leistungsnachweise und die einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung.
Lehrveranstaltungen:
C7.2.1 Kurs: Russisch I (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
C7.2.2 Kurs: Russisch II (4 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (2-stdg.)
C7.2.3 Proseminar: Altkirchenslavisch (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich je nach Angebot über zwei oder drei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen C7.2.1 und C7.2.3, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung C7.2.2 sowie Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
II.3.7.3 Wahlpflichtmodulgruppe C7.3: Türkische Sprachen (18 CP)
Gegenstand der Modulgruppe, die die Module C7.3a und C7.3b umfasst, ist zunächst das Türkeitürkische als eine der bedeutendsten Kontaktsprachen im heutigen Kaukasus. Zusätzlich umfasst die Modulgruppe eine allgemeine Einführung in die Altaische Sprachwissenschaft. Die Module sind identisch mit den Modulen AL4 und AL1 des Schwerpunkts Altaische Linguistik. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Türkeitürkischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den Kursen C7.3a.1 und C7.3a.2 durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Leistungsnachweise und die Modulabschlussprüfung.
II.3.7.3a Wahlpflichtmodul C7.3a: Türkisch (12 CP)
Die Lehrveranstaltungen des Moduls sind identisch mit denen des Moduls AL4 des Schwerpunkts Altaische Linguistik. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Türkeitürkischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den Kursen C7.3a.1 und C7.3a.2 durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung.
Lehrveranstaltungen:
C7.3a.1 Kurs: Türkisch I (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
C7.3a.2 Kurs: Türkisch II (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Schriftliche Hausarbeit (ca. 10-20 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltung C7.3a.1 und C7.3a.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.3.7.3b Wahlpflichtmodul C7.3b: Altaische Sprachwissenschaft (6 CP)
Das Modul präsentiert eine kontrastive und typologische, synchrone Betrachtung der Eigenschaften und Strukturen der Sprachen der türkischen sowie der mongolischen und tungusischen altaischen Völker. Es werden Informationen über diese fast in ganz Eurasien verbreiteten Völker und deren Kulturen gegeben und es wird ein Überblick über die Laut- und Formenlehre, die Syntax und die Lexik dieser Sprachen vermittelt.
Lehrveranstaltungen:
C7.3b.1 Vorlesung/Proseminar: Einführung in die altaische Sprachwissenschaft I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
C7.3b.2 Vorlesung/Proseminar: Einführung in die altaische Sprachwissenschaft II (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für AL1.1
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung C7.3b.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung C7.3b.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.3.7.4 Wahlpflichtmodul C7.4: Sprachen des Vorderen Orients (18 CP)
Gegenstand des Moduls sind das Arabische und eine weitere Sprache des Vorderen Orients, die als Kontaktsprache im Kaukasus gilt (Persisch oder Türkisch). Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Arabischen, Persischen oder Türkeitürkischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den betreffenden Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Leistungsnachweise und die Modulprüfung. Die Lehrveranstaltungen C7.4.4.1 und C7.4.4.2 können alternativ gewählt werden. Die Lehrveranstaltung C7.4.4.2 kann nicht gewählt werden, wenn der Schwerpunkt Altaische Linguistik als Haupt- oder Nebenfach studiert wird.
Die Lehrveranstaltung C7.4.4.2 ist identisch mit der Lehrveranstaltung AL4.1 des Schwerpunkts Altaische Linguistik..
Lehrveranstaltungen:
C7.4.1 Vorlesung/Übung Einführung in die arabische Philologie I (4 SWS)
C7.4.2 Übung Praktische Übungen Arabisch I (2 SWS)
C7.4.3 Tutorium Tutorium Arabisch I (1 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (3-stdg.)
C7.4.4.1 Kurs Persisch I (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (3-stdg.)
ODER
C7.4.4.2 Kurs: Türkisch I (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über drei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung C7.4.4.1 oder C7.4.4.2, Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen C7.4.1 und C7.4.2 sowie Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule P1 bis P6.
Durch „ODER“ als alternativ gekennzeichnete Veranstaltungen innerhalb der Pflichtmodule variieren je nach Verfügbarkeit; das jeweilige Angebot wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.
II.4.1 Pflichtmodul P1: Sprachpraxis (18 CP)
In diesem Modul wird die phonetische, phonologische und grundlegende strukturelle Sprachkompetenz in drei außereuropäischen Sprachen, die nicht Muttersprachen sind, vermittelt. Es sind jeweils eine lebende Sprache aus dem Bereich der Afrikanischen Sprachwissenschaften, eine Sprache aus dem Bereich Vorderasien/Nordafrika/Osteuropa und eine Sprache aus dem Bereich Ostasien zu wählen. Bei der Auswahl der Sprachen sind solche Sprachen zu bevorzugen, bei denen der Dozent oder die Dozentin Muttersprachler oder Muttersprachlerin der unterrichteten Sprache ist. Werden im Rahmen des Studiums (Haupt- oder Nebenfach) bereits Sprachen gelernt, so müssen die im Modul P1 gewählten Sprachen aus einer anderen Sprachfamilie stammen.
Lehrveranstaltungen:
P1.1 Kurs: Sprache 1 (4 SWS in einem Semester oder 2 SWS über zwei Semester)
Modulteilprüfung: Klausur (2-stdg.)
P1.2 Kurs: Sprache 2 (4 SWS in einem Semester oder 2 SWS über zwei Semester)
Modulteilprüfung: Klausur (2-stdg.)
P1.3 Kurs: Sprache 3 (4 SWS in einem Semester oder 2 SWS über zwei Semester)
Modulteilprüfung: Klausur (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstrecken sich, je nach Angebot über ein oder zwei Semester. Es sollte jeweils im 1., 3. und 5. Semester ein Kurs belegt werden.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen P1.1 bis P1.3,und Bestehen der Modulteilprüfungen.
II.4.2 Pflichtmodul P2: Methodenlehre (11 CP)
Das Modul dient der Vertiefung der Kenntnisse der Methoden des phonetischen und sprachdeskriptiven Arbeitens. Nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, akustische Analysen von Sprachsignalen anzufertigen und diese zu interpretieren sowie empirische Studien zu konzipieren, statistisch zu analysieren und die Ergebnisse zu interpretieren.
Lehrveranstaltungen:
P2.1 Kurs: Akustische Sprachsignalanalyse und Interpretation (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
P2.2 Vorlesung: Methodik (2 SWS)
P2.3 Tutorium: Methodik (2 SWS)
Die Lehrveranstaltungen P2.2 und P2.3 sind inhaltlich identisch mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen im Modul M2 des BA-Studiengangs Kognitive Linguistik und können durch diese ersetzt werden.
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit (max. 30 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung P2.1, Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen P2.2 und P2.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.4.3 Pflichtmodul P3: Laute in den Sprachen der Welt und ihre Untersuchung (8 CP)
Das Modul gibt einen Überblick über die lautlichen Phänomene, die in den Sprachen der Welt auftreten und zeigt, wie diese perzipiert, experimentalphonetisch untersucht und phonologisch interpretiert werden. Die vorherige oder gleichzeitige Teilnahme an der Lehrveranstaltung P2.1 wird vorausgesetzt; der Leistungsnachweis für P2.1 ist Bedingung für die Vergabe der CP des Moduls P3.
Lehrveranstaltungen:
P3.1 Vorlesung: Lautliche Phänomene in den Sprachen der Welt (2 SWS)
P3.2 Vorlesung: Experimentalphonetische Prüfung phonologischer Hypothesen (1 SWS)
P3.3 Tutorium: Experimentalphonetische Prüfung phonologischer Hypothesen (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul findet in der Regel im Wintersemester statt.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit (max. 20 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen P3.1 bis P3.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.4.4 Pflichtmodul P4: Methoden der Sprachdeskription und -dokumentation (9 CP)
In dem Modul werden die praktischen und technischen Methoden der Sprachdeskription und ‑dokumentation vermittelt.
Lehrveranstaltungen:
P4.1 Vorlesung: Deskriptive Morphologie/Phonologie (2 SWS)
Die Lehrveranstaltung ist inhaltlich identisch mit der Lehrveranstaltung M8.3 im Modul M8 des BA-Studiengangs Kognitive Linguistik und kann durch diese ersetzt werden.
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
P4.2 Vorlesung: Sprach(signal)korpora (1 SWS)
P4.3 Tutorium: Sprach(signal)korpora und deren Bearbeitung (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über maximal drei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit (max. 20 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung P4.1, Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen P4.2 und P4.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.4.5 Pflichtmodul P5: Anwendung und Vertiefung (8 CP)
Das Modul gibt einen Überblick über die Anwendungen der Phonetik und bereitet mit seinem ersten Teilmodul gleichzeitig auf das Praktikum (P6) vor. Im zweiten Modulteil soll ein Bereich aus der Angewandten Phonetik (Forensische Phonetik, Aussprachelehre, Pathophonetik, Digitale Sprachsignalverarbeitung, Sprachkorpora, Laborphonologie) vertiefend studiert werden.
Lehrveranstaltungen:
P5.1 Vorlesung: Angewandte Phonetik (1 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
P5.2 Tutorium zur Vorlesung Angewandte Phonetik (1 SWS)
P5.3 Seminar: Vertiefungsseminar (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: schriftliche Hausarbeit (Umfang ca. 10-20 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung P5.1, Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen P5.2. und P5.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.4.6 Pflichtmodul P6: Phonetisches Praktikum (6 CP)
Dieses Modul dient der berufsorientierten Ausbildung als Phonetiker bzw. Phonetikerin in den verschiedenen Anwendungsbereichen als Übersetzer / Gutachter vor Gericht bei Strafsachen (Forensische Phonetik); Aussprachelehrer in fremden Sprachen bzw. für „Deutsch als Fremdsprache“; Entwicklung von Komponenten für Spracherkennungs- / Sprachsyntheseprogrammen; Beschreibung von Sprechstörungen usw. Das Praktikum kann im Bereich der Pathophonetik (Logopädie, Rehaklinik), der Forensischen Phonetik (Gutachterbüro, Phonetisches Labor), der Aussprachelehre (Sprachschule mit Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache), der Digitalen Sprachsignalverarbeitung (Unternehmen, Softwarefirma oder Forschungslabor der Sprachtechnologie) oder in einem phonetischen Forschungslabor stattfinden und erstreckt sich über fünf Wochen.
Lehrveranstaltungen: keine
Turnus des Angebots: Das Praktikum soll möglichst während der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 4. und 5. Semester absolviert werden und erstreckt sich über 5 Wochen; der Bericht soll unmittelbar anschließend verfasst werden.
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung P5.1
Modulabschlussprüfung: Bericht (max. 20 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Bestehen der Modulabschlussprüfung
Zu absolvieren ist das Pflichtmodul Sk1 sowie je ein Wahlpflichtmodul aus den Gruppen Sk2, Sk3, Sk4 und Sk5.
Der Schwerpunkt kann nicht mit dem externen Nebenfach Skandinavistik kombiniert werden.
II.5.1 Pflichtmodul Sk1: Grundlagen der Neueren Skandinavistik (9 CP)
In diesem Modul soll in die wissenschaftliche Arbeit mit der skandinavischsprachigen Literatur der Neuzeit eingeführt werden. Mit dem Abschluss des Moduls sind die Studentinnen und Studenten mit den Grundzügen der skandinavischen Literaturgeschichte seit der Reformation sowie mit den elementaren Methoden und Arbeitstechniken der Literaturwissenschaft vertraut.
Lehrveranstaltungen:
Sk1.1 Proseminar: Einführung in die Geschichte der neueren skandinavischen Literatur (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Sk1.2 Proseminar: Einführung in die Textinterpretation (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für Sk1.1
Leistungsnachweis: schriftliche Hausarbeit (Umfang ca. 10-20 Seiten)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (4-stdg.) und mündliche Prüfung (15-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen Sk1.1 und Sk1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.5.2 Wahlpflichtmodulgruppe Sk2
Das Wahlpflichtmodul Sk2.1 wird regelmäßig angeboten. Bei Verfügbarkeit kann alternativ das Wahlpflichtmodul Sk2.2 gewählt werden; darüber gibt das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis Auskunft.
II.5.2.1 Wahlpflichtmodul Sk2.1: Skandinavische Kultur im Mittelalter: Sprachliche, literarische und historische Grundlagen (17 CP)
In diesem Modul werden die fachlichen, methodischen und arbeitstechnischen Grundlagen des Studiums der skandinavistischen Mediävistik vermittelt und vertieft. Mit dem Abschluss des Moduls sind die Studentinnen und Studenten in der Lage, sprachliche Zeugnisse des mittelalterlichen Skandinavien im Original zu lesen, zu interpretieren und in einen historischen Referenzrahmen einzuordnen.
Lehrveranstaltungen:
Sk2.1.1 Proseminar: Einführung in Geschichte und Literatur des skandinavischen Mittelalters (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Sk2.1.2 Proseminar: Einführung in die altisländische Sprache (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Sk2.1.3 Proseminar: Altisländische Lektüre (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für Sk1.1.2
Sk2.1.4 Proseminar: Interpretationspraxis anhand mittelalterlicher Texte (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweise für Sk2.1.1 und Sk2.1.2
Leistungsnachweis: Schriftliche Hausarbeit (Umfang 10-20 Seiten)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (4-stdg.) sowie mündliche Prüfung (15-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen Sk2.1.1, Sk2.1.2 und Sk2.1.4, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Sk2.1.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.5.2.2 Wahlpflichtmodul Sk2.2: Isländisch (17 CP)
Das Modul bietet eine Einführung in die isländische Sprache in synchroner und diachroner Perspektive. Mit dem Abschluss des Moduls sind die Studentinnen und Studenten in der Lage, einfachere Texte in modernem Isländisch lesen und verfassen zu können, elementare Konversation zu führen sowie altisländische Textzeugnisse zu rezipieren. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Isländischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung.
Lehrveranstaltungen:
Sk2.2.1 Kurs: Isländisch I (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Sk2.2.2 Kurs: Isländisch II (4 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für Sk2.2.1
Sk2.2.3 Proseminar: Altisländische Lektüre (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für Sk2.2.1
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (4-stdg.) und mündliche Prüfung (15-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Sk2.2.1, Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Sk2.2.2 und Sk2.2.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.5.3 Wahlpflichtmodulgruppe Sk3
II.5.3.1 Wahlpflichtmodul Sk3.1: Grundlagen der modernen schwedischen Sprache (13 CP)
Das Modul vermittelt grundlegende Kompetenz in der schwedischen Sprache der Gegenwart. Mit dem Abschluss des Moduls sind die Studentinnen und Studenten in der Lage, einfachere schwedische Texte lesen und verfassen zu können sowie elementare Konversation zu führen. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Schwedischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung.
Lehrveranstaltungen:
Sk3.1.1 Kurs: Schwedisch I (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Sk3.1.2 Kurs: Schwedisch II (4 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis Sk3.1.1
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (4-stdg.) und mündliche Prüfung (15-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Sk3.1.1, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Sk3.1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.5.3.2 Wahlpflichtmodul Sk3.2: Grundlagen der modernen dänischen Sprache (13 CP)
Das Modul vermittelt grundlegende Kompetenz in der dänischen Sprache der Gegenwart. Mit dem Abschluss des Moduls sind die Studentinnen und Studenten in der Lage, einfachere dänische Texte lesen und verfassen zu können sowie elementare Konversation zu führen. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Dänischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung.
Lehrveranstaltungen:
Sk3.2.1 Kurs: Dänisch I (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Sk3.2.2 Kurs: Dänisch II (4 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis Sk3.1.1
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (4-stdg.) und mündliche Prüfung (15-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Sk3.2.1, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Sk3.2.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.5.3.3 Wahlpflichtmodul Sk3.3: Grundlagen der modernen norwegischen Sprache (13 CP)
Das Modul vermittelt grundlegende Kompetenz in der norwegischen Sprache der Gegenwart. Mit dem Abschluss des Moduls sind die Studentinnen und Studenten in der Lage, einfachere norwegische Texte lesen und verfassen zu können sowie elementare Konversation zu führen. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Norwegischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung.
Lehrveranstaltungen:
Sk3.3.1 Kurs: Norwegisch I (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Sk3.3.2 Kurs: Norwegisch II (4 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis Sk3.1.1
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (4-stdg.) und mündliche Prüfung (15-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Sk3.3.1, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Sk3.3.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.5.4 Wahlpflichtmodulgruppe Sk4
II.5.4.1 Wahlpflichtmodul Sk4.1: Schwedische Sprachpraxis für Fortgeschrittene (11 CP)
Das Modul vertieft die in Modul Sk3.1 gewonnenen Kenntnisse in der schwedischen Sprache der Gegenwart. Mit dem Abschluss des Moduls sind die Studentinnen und Studenten in der Lage, Schwedisch auf hohem Niveau zu schreiben, zu lesen, zu verstehen und zu sprechen.
Lehrveranstaltungen:
Sk4.1.1 Kurs: Schwedisch III (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Sk4.1.2 Kurs: Schwedisch IV (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Sk4.1.3 Übung: Sprache und Literatur: Schwedisch (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über drei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls Sk3.1
Modulabschlussprüfung: Schriftliche Hausarbeit (ca. 10-20 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen Sk4.1.1 und Sk4.1.2, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Sk4.1.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.5.4.2 Wahlpflichtmodul Sk4.2: Dänische Sprachpraxis für Fortgeschrittene (11 CP)
Das Modul vertieft die in Modul Sk3.2 gewonnenen Kenntnisse in der dänischen Sprache der Gegenwart. Mit dem Abschluss des Moduls sind die Studentinnen und Studenten in der Lage, Dänisch auf hohem Niveau zu schreiben, zu lesen, zu verstehen und zu sprechen.
Lehrveranstaltungen:
Sk4.2.1 Kurs: Dänisch III (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Sk4.2.2 Kurs: Dänisch IV (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Sk4.2.3 Übung: Sprache und Literatur: Dänisch (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über drei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls Sk3.2
Modulabschlussprüfung: Schriftliche Hausarbeit (ca. 10-20 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen Sk4.2.1 und Sk4.2.2, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Sk4.2.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.5.4.3 Wahlpflichtmodul Sk4.3: Norwegische Sprachpraxis für Fortgeschrittene (11 CP)
Das Modul vertieft die in Modul Sk3.3 gewonnenen Kenntnisse in der norwegischen Sprache der Gegenwart. Mit dem Abschluss des Moduls sind die Studentinnen und Studenten in der Lage, Dänisch auf hohem Niveau zu schreiben, zu lesen, zu verstehen und zu sprechen.
Lehrveranstaltungen:
Sk4.3.1 Kurs: Norwegisch III (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Sk4.3.2 Kurs: Norwegisch IV (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Sk4.3.3 Übung: Sprache und Literatur: Norwegisch (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über drei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls Sk3.3.
Modulabschlussprüfung: Schriftliche Hausarbeit (ca. 10-20 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen Sk4.3.1 und Sk4.3.2, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Sk4.3.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.5.5 Wahlpflichtmodulgruppe Sk5
Die Wahlpflichtmodule der Gruppe Sk5 können in freier Wahl alternativ gewählt werden.
II.5.5.1 Wahlpflichtmodul Sk5.1: Überlieferung und Kultur des skandinavischen Mittelalters (10 CP)
In diesem Modul werden die bereits erworbenen Kenntnisse auf dem Gebiet der skandinavistischen Mediävistik weiter vertieft. Mit dem Abschluss des Moduls sind die Studentinnen und Studenten in der Lage, sprachliche Zeugnisse des mittelalterlichen Skandinavien mit wissenschaftlichen Methoden zu beschreiben, zu analysieren und zu interpretieren. Die genauen Titel der Seminare, deren Spezialthemen in jedem Semester wechseln, sind dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen.
Lehrveranstaltungen:
Sk5.1.1 Seminar Literatur, Kultur und Geschichte Skandinaviens im Mittelalter I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Hausarbeit (20-30 Seiten)
Sk5.1.2 Seminar Literatur, Kultur und Geschichte Skandinaviens im Mittelalter II (2 SWS)
Leistungsnachweis: Hausarbeit (20-30 Seiten)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Semester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Module Sk1-Sk3
Modulabschlussprüfung: Mündliche Prüfung (30-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Sk5.1.1 oder Sk5.1.2, Teilnahmenachweis für die jeweils andere Lehrveranstaltung und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.5.5.2 Wahlpflichtmodul Sk5.2: Skandinavische Literatur der Neuzeit (10 CP)
In diesem Modul soll die wissenschaftliche Arbeit mit der skandinavischsprachigen Literatur der Neuzeit geübt werden. Mit dem Abschluss des Moduls sind die Studentinnen und Studenten in der Lage, sprachliche Zeugnisse des neuzeitlichen Skandinavien mit wissenschaftlichen Methoden zu beschreiben, zu analysieren und zu interpretieren. Die genauen Titel der Seminare, deren Spezialthemen in jedem Semester wechseln, sind dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen.
Lehrveranstaltungen:
Sk5.2.1 Seminar Skandinavische Literatur seit der Reformation I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Hausarbeit (20-30 Seiten)
Sk5.2.2 Seminar Skandinavische Literatur seit der Reformation II (2 SWS)
Leistungsnachweis: Hausarbeit (20-30 Seiten)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Semester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Module Sk1-Sk3
Modulabschlussprüfung: Mündliche Prüfung (30-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Sk5.2.1 oder Sk5.2.2, Teilnahmenachweis für die jeweils andere Lehrveranstaltung und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.5.5.3 Wahlpflichtmodul Sk5.3: Probleme der skandinavischen Literaturgeschichte (10 CP)
In diesem Modul sollen Probleme der skandinavischen Literatur in diachroner Perspektive bearbeitet werden. Mit dem Abschluss des Moduls sind die Studentinnen und Studenten mit den Hauptströmungen der skandinavischen Literaturgeschichte gut vertraut und in der Lage, Texte verschiedener Epochen in ihrem literaturgeschichtlichen Kontext zu interpretieren. Die genauen Titel der Seminare, deren Spezialthemen in jedem Semester wechseln, sind dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen.
Lehrveranstaltungen:
Sk5.3.1 Seminar Grundzüge der skandinavischen Literatur I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Hausarbeit (20-30 Seiten)
Sk5.3.2 Seminar Grundzüge der skandinavischen Literatur II (2 SWS)
Leistungsnachweis: Hausarbeit (20-30 Seiten)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Semester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Module Sk1-Sk3
Modulabschlussprüfung: Mündliche Prüfung (30-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Sk5.3.1 oder Sk5.3.2, Teilnahmenachweis für die jeweils andere Lehrveranstaltung und Bestehen der Modulabschlussprüfung
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule AL1 bis AL6.
II.6.1 Pflichtmodul AL1: Altaische Sprachwissenschaft (6 CP)
Das Modul präsentiert eine kontrastive und typologische, synchrone Betrachtung der Eigenschaften und Strukturen der Sprachen der türkischen sowie der mongolischen und tungusischen altaischen Völker. Es werden Informationen über diese fast in ganz Eurasien verbreiteten Völker und deren Kulturen gegeben und es wird ein Überblick über die Laut- und Formenlehre, die Syntax und die Lexik dieser Sprachen vermittelt.
Lehrveranstaltungen:
AL1.1 Vorlesung/Proseminar: Einführung in die altaische Sprachwissenschaft I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
AL1.2 Vorlesung/Proseminar: Einführung in die altaische Sprachwissenschaft II (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für AL1.1
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung AL1.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung AL1.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.6.2 Pflichtmodul AL2: Uighurisch (12 CP)
Gegenstand des Moduls ist die in der chinesischen Provinz Xinjiang von der ca. 9 Millionen umfassenden muslimischen Minderheit gesprochene Sprache. Neben einer Einführung in das moderne Uighurisch werden turnusmäßig das mittelalterliche Altuighurische, und das rezentere Tschaghataische, die historischen Vorgängerinnen des modernen Uighurischen, präsentiert.
Lehrveranstaltungen:
AL2.1 Übung: Einführung in das Neuuighurische I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
AL2.2 Übung: Einführung in das Neuuighurische II (2 SWS)
AL2.3 Proseminar: Einführung in das Altuighurische I ODER Einführung in das Tschaghataische I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
AL2.4 Proseminar: Einführung in das Altuighurische II ODER Einführung in das Tschaghataische II (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen AL2.1 und AL2.3, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltungen AL2.2 und AL2.4 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.6.3 Pflichtmodul AL3: Mongolisch (12 CP)
In diesem Modul werden die Grundlagen sowohl des Chalchamongolischen, der gegenwärtigen Standardsprache der Mongolei, als auch des klassischen und vorklassischen Mongolischen, der historischen Schriftsprache der Ostmongolen, vermittelt. Nach einer Einführung in die Laut- und Formenlehre und in die Syntax werden die Studierenden mit ausgewählten Quellen zur mongolischen Kultur konfrontiert.
Lehrveranstaltungen:
AL3.1 Kurs: Einführung in das Chalchamongolisch I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
AL3.2 Kurs: Einführung in das Chalchamongolisch I (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für AL3.1
AL3.3 Proseminar: Einführung in das Klassisch-mongolische (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
AL3.4 Proseminar: Einführung in das vorklassische Mongolisch (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für AL3.1
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltungen AL3.1 und AL3.3, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltungen AL3.2 und AL3.4 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.6.4.1 Pflichtmodul AL4: Türkisch (12 CP)
In diesem Modul werden die Grundlagen der gegenwärtigen Standardsprache der Türkei (Laut-, Formen- und Satzlehre) vermittelt. Mit dem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, Türkisch auf gutem Niveau zu verstehen, sprechen, lesen und schreiben.
Lehrveranstaltungen:
AL4.1 Kurs: Türkisch I (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
AL4.2 Kurs: Türkisch II (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Schriftliche Hausarbeit (ca. 10-20 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen AL4.1 und AL4.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.6.4.3 Pflichtmodul AL5: Sonstige altaische Sprachen (12 CP)
In diesem Modul werden verschiedene moderne und ältere vorwiegend in zentral- und Nordasien beheimatete altaische Sprachen in Turnus angeboten; es werden ihre phonetischen, morphologischen und syntaktischen Eigenschaften erarbeitet. Das jeweilige Angebot wird im kommentierten Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.
Lehrveranstaltungen:
AL5.1 Übung: Altaische Sprache A-I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
AL5.2 Übung: Altaische Sprache A-II (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für AL5.1
AL5.3 Übung: Altaische Sprache B-I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
AL5.4 Übung: Altaische Sprache B-II (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für AL5.3
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über 2 Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Module AL1-AL3
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen AL5.1 und AL5.3, Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AL5.2 und AL5.4 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.6.6 Pflichtmodul AL6: Träger der traditionellen Kultur der altaischen Völker (6 CP)
In diesem Modul werden altaische Sprachdenkmäler von besonderer kultureller oder geschichtlicher Bedeutung studiert (u.a. die Orchoninschriften, das Irq Bitig, das Qutadgu Bilig, die Geheime Geschichte der Mongolen, das Qisasu ’l-Anbiya, das Oghuzname, das Epos des Dede Korkut oder sibirische Heldenepen).
Lehrveranstaltungen:
AL6.1 Seminar: Träger der traditionellen Kultur der altaischen Völker I (2 SWS)
AL6.2 Seminar: Träger der traditionellen Kultur der altaischen Völker II (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt jedes zweite Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Module AL1-AL4
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit zu einem Thema aus den Seminaren (max. 20 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen AL6.1 und AL6.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule Ch1 bis Ch6.
Die Lehrveranstaltungen sind mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen des BA-Studiengangs Sinologie als Hauptfach identisch. Im Schwerpunkt Chinesische Sprachwissenschaft wird in den Lehrveranstaltungen der Module Ch4, Ch5 und Ch6 wegen erhöhten Aufwandes für Vor- und Nachbereitung im Vergleich zu Sinologie-Studierenden, bei denen ein höheres Niveau in der chinesischen Sprachkompetenz und sonstiger Fachkenntnisse vorausgesetzt wird, teilweise eine höhere Anzahl an CPs vergeben als im Hauptfach Sinologie.
Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann erst beantragt werden kann, wenn im allgemeinen Pflichtbereich mindestens 40 und im Schwerpunkt Chinesische Sprachwissenschaft mindestens 50 CPs erworben wurden.
II.7.1 Pflichtmodul Ch1: Modernes Chinesisch: Grundkurs (16 CP)
Das Modul bietet eine Einführung in die chinesische Sprache und vermittelt grundlegende sprachliche Kompetenzen in den Bereichen Sprechen, Hören, Verstehen. Die Studierenden erwerben einen Basiswortschatz und aktive und passive Kenntnisse der wichtigsten grammatischen Strukturen und sollen zu einfachen Gesprächen auf Chinesisch befähigt werden. Der Einsatz von umfangreichen Materialien in der Pinyin-Schrift ermöglicht eine schnelle Progression in den Bereichen Wortschatz und Grammatik sowie im allgemeinen sprachlichen Verständnis. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Chinesischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung.
Lehrveranstaltungen:
Ch1.1 Übung: Propädeutikum: Aussprachetraining Chinesisch (3 SWS) (2 Wochen Intensivkurs vor Beginn der Vorlesungszeit)
Ch1.2 Kurs: Modernes Chinesisch: Grundkurs I (6 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Teilnahmenachweis für Ch1.1
Leistungsnachweis: Mündliche Prüfung (Sprachtest, 10-min.) und Abschlussklausur (90-min.)
Ch1.3 Kurs: Modernes Chinesisch: Grundkurs II (6 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für Ch1.2
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester:
Voraussetzungen für die Teilnahme: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (90-min.)
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulabschlussprüfung: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ch1.2
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Ch1.1 und Ch1.3, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ch1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.7.2 Pflichtmodul Ch2: Modernes Chinesisch: Schriftkunde und Leseverständnis (11 CP)
Die Studierenden erlernen die Struktur und Funktionsweise der chinesischen Schrift und sollen beim Abschluss des Moduls ca. 800-1000 chinesische Schriftzeichen beherrschen, selbst einfache chinesische Texte erstellen können, und erste originalsprachliche Texte lesen. Sie trainieren die Benutzung chinesischer Wörterbücher, das Nachschlagen von Schriftzeichen und erhalten Anleitung zur elekronischen Textverarbeitung mit chinesischen Schriftzeichen. Sie werden mit dem Lern- und Leseprogramm Wenlin vertraut gemacht, welches u.a. das eigenständige Erarbeiten chinesischer Texte unterstützt, sowie mit anderer moderner Lernsoftware. Bei der Vermittlung von Lese- und Schreibfähigkeiten werden vorrangig Kurzzeichen berücksichtigt. Daneben werden in gewissem Umfange auch Kenntnisse der Langzeichen vermittelt. Die vorherige oder parallele Absolvierung der Lehrveranstaltungen des Moduls Ch1 wird vorausgesetzt. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Chinesischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung.
Lehrveranstaltungen:
Ch2.1 Kurs: Chinesische Schriftzeichenkunde und Leseverständnis I (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (90-min.)
Ch2.2 Übung: Chinesische Lernsoftware und Elektronische Textverarbeitung (1 SWS)
Dringend empfohlen wird die vorherige oder parallele Absolvierung von Ch2.1.
Ch2.3 Kurs: Chinesische Schriftkunde und Leseverständnis II (4 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für Ch2.1, Teilnahmenachweis für Ch2.2.
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester
Voraussetzungen für die Teilnahme: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (90-min.)
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulabschlussprüfung: Leistungsnachweis für Ch2.1; Teilnahmenachweis für Ch2.2
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Ch2.2 und Ch2.3, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ch2.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.7.3. Pflichtmodul Ch3: Grundwissen vormodernes und modernes China (8 CP)
Das Pflichtmodul Ch3 bietet Einführungen in zentrale Aspekte von Gesellschaft und Politik und Kultur des modernen und vormodernen China mit dem Schwerpunkt auf der historischen Entwicklung des modernen China aus den älteren chinesischen Traditionen. Es vermittelt die Grundlagen für das kritische Verständnis der Verhältnisse des heutigen China, nicht zuletzt der aktuellen Diskurse über chinesische Tradition und Identität, und führt ein in die Beschäftigung mit chinabezogenen Themen in verschiedenen Disziplinen.
Lehrveranstaltungen:
Ch3.1 Proseminar: Staat und Gesellschaft des vormodernen China (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (60-min.)
Ch3.2 Proseminar: Staat und Gesellschaft des modernen China (2 SWS)
Ch3.3 Vorlesung: Chinas Weg in die Moderne (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (90-min.)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über zwei Semester
Voraussetzungen für die Teilnahme: keine
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Ch3.2 und Ch3.3, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ch3.1 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
II.7.4 Pflichtmodul Ch4 Chinesische Sprachkultur und transkulturelle Kommunikation (5 CP)
Das Pflichtmodul Ch4 bietet Einführungen in zentrale Aspekte der chinesischen Sprachkultur und transkulturellen Kommunikation. Behandelt werden Ausprägungen der sprachlichen Interaktion zwischen Chinesen und Nichtchinesen, nicht nur im mündlichen, sondern auch im schriftlichen Kontakt. Thematisiert werden auch die sprachlichen Mittel und Wege des Transfers von Texten und kulturellen Phänomenen, Aspekte der Übersetzungsgeschichte, des Sprachkontakts und der Soziolinguistik. Die Studierenden erwerben dabei Einblicke in theoretische, methodische sowie sprachpraktische Grundlagen für den Bereich der transkulturellen Kommunikation und erhalten Anleitung zu deren reflektierter und kritischer Anwendung. Die vorherige oder gleichzeitige Absolvierung von Ch2.2 wird vorausgesetzt.
Lehrveranstaltungen:
Ch4.1 Kurs: Übungen zur Situationsspezifik chinesischer Kommunikationsformen (1 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss von Ch1 und Ch2.1
Ch4.2 Vorlesung: Chinesische Sprachkultur und transkulturelle Kommunikation (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (90-min.)
Turnus des Angebots: Das Modul wird in jedem Sommersemester angeboten
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Ch4.1 und Ch4.2 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
II.7.5 Pflichtmodul Ch5 Chinesische Sprachwissenschaft I (10 CP)
Das Pflichtmodul Ch5 bietet eine Einführung in die Grundlagen der chinesischen Sprachwissenschaft, insbesondere die Vermittlung von grundlegenden theoretischen und methodischen Kenntnissen aus den Beschreichen der chinesischen Sprachbeschreibung und Analyse.
Lehrveranstaltungen:
Ch5.1 Vorlesung mit Übung: Beschreibungen der chinesischen Sprache und Schrift: Diskurse und Analysen (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (90-min.)
Ch5.2 Praktikum: Studienprojekt Übersetzung/Analyse chinesischsprachiger Materialien im inhaltlichen Zusammenhang mit Ch5.1
Annahme der Dokumentation nur bei Vorliegen des Leistungsnachweises für Ch5.1
Turnus des Angebots: Das Modul wird in jedem Wintersemester angeboten
Voraussetzungen für die Teilnahme: erfolgreicher Abschluss der Module Ch1, Ch2, Ch3 und Ch4
Modulabschlussprüfung: Schriftliche Hausarbeit (Dokumentation zu Ch5.2, ca. 15 Seiten)
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulabschlussprüfung: Teilnahmenachweis für Ch5.1
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ch5.1und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.7.6 Pflichtmodul Ch6 Chinesische Sprachwissenschaft II (10 CP)
Das Pflichtmodul Ch6 bietet eine Einführung in Teilbereiche der angewandten Sprachwissenschaft, die für chinabezogene Tätgigkeiten in Wissenschaft und Praxis besonders relevant sind.
Es umfaßt – bezogen auf die chinesische Sprache – die Vermittlung von grundlegenden theoretischen und methodischen Kenntnissen aus Bereichen wie
– Pragmatik, Sozio- und Textlinguistik: mündliche und schriftliche chinesische Kommunikationsformen, chinesische Textsorten,
– Übersetzungswissenschaft: Techniken und Methoden der chinesisch-deutschen Übersetzung, Übersetzung und Kulturtransfer
– Fachsprachenlinguistik: chinesische Fachterminologie, insbesondere Wirtschaft, Recht, Sprach- und Kulturwissenschaft, Fachsprache und Transkulturalität
– Sprachliche Varietäten, Sprachpolitik und Sprachplanung.
Lehrveranstaltungen:
Ch6.1 Vorlesung mit Übung: Sprache(n) Chinas im Kontext von Politik, Gesellschaft und Kultur (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (90-min.)
Ch6.2 Hauptseminar: Ausgewählte Themen der modernen chinesischen angewandten Sprachwissenschaft (2 SWS)
Voraussetzungen für die Teilnahme: abgeschlossener oder gleichzeitiger Besuch von Ch6.1
Turnus des Angebots: Das Modul wird in jedem Sommersemester angeboten
Voraussetzungen für die Teilnahme: erfolgreicher Abschluss des Moduls Ch5.
Modulabschlussprüfung: Schriftliche Hausarbeit (ca. 15 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Ch6.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ch6.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule SOA1 bis SOA7.
Der Schwerpunkt kann nicht mit dem externen Nebenfach Südostasienwissenschaften kombiniert werden.
II.8.1 Pflichtmodul SOA1: Bahasa Indonesia Grundkursmodul (19 CP)
Das Bahasa Indonesia Grundkursmodul, bestehend aus Bahasa Indonesia für Anfänger I+II und dem Tutorium bietet eine Einführung in die indonesische Sprache und vermittelt grundlegende sprachliche Kompetenzen in den Bereichen Sprechen, Hören, Verstehen, Lesen und Schreiben. Die Studierenden erwerben einen Basiswortschatz und aktive und passive Kenntnisse der wichtigsten grammatischen Strukturen und sollen zu einfachen Gesprächen auf Indonesisch befähigt werden. Auch der Gebrauch von Wörterbüchern und Grammatiken wird geübt. Darüber hinaus ist die interkulturelle Kommunikation – in Indonesien und anderswo – ein wichtiger Bestandteil des Moduls. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Indonesischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung.
Lehrveranstaltungen:
SOA1.1 Kurs Bahasa Indonesia I (6 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
SOA1.2 Kurs Bahasa Indonesia II (6 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis SOA1.1
SOA1.3 Tutorium Bahasa Indonesia (1 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis SOA1.1
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen SOA 1.2 und SOA 1.3, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung SOA1.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.8.2 Pflichtmodul SOA2: Bahasa Indonesia Vertiefungsmodul (4 CP)
Das Bahasa Indonesia Vertiefungsmodul, bestehend aus Bahasa Indonesia für Fortgeschrittene I + II, stellt einen studienbegleitenden Sprachkurs dar, bei dem studentische Erfahrungen mit dem regional unterschiedlichen Gebrauch der Bahasa Indonesia eingebracht werden können. Das Modul soll es den Studierenden ferner ermöglichen, anspruchsvolle wissenschaftliche Texte zu lesen, um sie auf diese Weise auf die Bearbeitung von Quellentexten für die Bachelorarbeit vorzubereiten.
Lehrveranstaltungen:
SOA2.1 Kurs Bahasa Indonesia für Fortgeschrittene I (1 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.) oder mündliches Referat
SOA2.2 Kurs Bahasa Indonesia für Fortgeschrittene II (1 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis SOA2.1
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls SOA1
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.); ersatzweise kann auch eine schriftliche Hausarbeit (ca. 15 Seiten) anerkannt werden
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung SOA 2.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung SOA2.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.8.3 Pflichtmodul SOA3: Linguistikmodul (6 CP)
Das Modul, bestehend aus zwei Seminaren, bietet eine Einführung in die Geschichte der austronesischen (malaio-polynesischen) Sprachfamilie unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der Sprachen im westaustronesischen Raum. Die Strukturen ausgewählter moderner Regionalsprachen dieses Sprachraums werden beschrieben und miteinander verglichen. Außerdem befasst sich dieses Modul mit der Sprachenpolitik in der sog. 'Malaiischen Welt' (Indonesien, Malaysia, Brunei Darussalam) unter besonderer Berücksichtigung des Einflusses, den Faktoren wie Politik, Wirtschaft und staatliche Sprachenzentren dieser Länder auf die Entwicklung der Nationalsprachen nehmen. Der Status des Malaiischen in Singapur wird ebenfalls in die Beschreibung mit einbezogen.
Lehrveranstaltungen:
SOA3.1 Seminar Sprachenpolitik in Südostasien (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.) oder mündliches Referat
SOA3.2 Seminar Austronesische Sprachen (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis SOA3.1
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls SOA1
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.), ersatzweise kann auch eine schriftliche Hausarbeit (ca. 15 Seiten) anerkannt werden
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung SOA3.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung SOA3.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.8.4 Pflichtmodul SOA4: Integriertes Modul für Literatur und gegenwartsbezogene SOAW (6 CP)
Das 20. Jahrhundert hat für Indonesien, Malaysia, Singapur, Osttimor und Brunei nicht nur die staatliche Unabhängigkeit gebracht, sondern darüber hinaus weitere gewaltige Umwälzungen politischer und sozioökonomischer Natur herbei geführt. Aufbauend auf den vorangegangenen Lehrveranstaltungen werden hierzu relevante Quellen analysiert. Dafür ist eine entsprechende Auswahl an historischen Dokumenten und Sekundärliteratur zu treffen. Von besonderer Wichtigkeit ist die Einbeziehung indonesisch/malaiisch-sprachiger Materialien. Darüber hinaus werden die Ereignisse exemplarisch im Spiegel literarischer Werke von Autoren aus Brunei, Indonesien, Malaysia, Osttimor und Singapur beleuchtet.
Lehrveranstaltungen:
SOA4.1 Seminar Die malaiische Welt des 20. Jahrhunderts im Spiegel historischer Quellen, der Mediendokumentation und der indonesisch-malaiischen Literatur (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.) oder ein mündliches Referat
SOA4.2 Seminar Die malaiische Welt im 21. Jahrhundert: Politisch-sozioökonomische Entwicklungen und ihre Darstellung in der indonesisch-malaiischen Literatur (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis SOA4.1
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls SOA1
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.), ersatzweise kann auch eine schriftliche Hausarbeit (ca. 15 Seiten) anerkannt werden
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung SOA4.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung SOA4.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.8.5 Pflichtmodul SOA5: Thai-Modul (10 CP)
Das Hauptaugenmerk des aus den zwei Kursen Thai I + II bestehenden Moduls liegt auf dem Erlernen von Grundkenntnissen der thailändischen Sprache und beinhaltet das Erlernen der Schriftzeichen und der Aussprache, Übungen zum Hörverständnis und zur Sprechfertigkeit sowie die Lektüre leichter Texte. Daneben ist auch die Vermittlung von Landeskunde im Rahmen des Moduls vorgesehen. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Thai nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung.
Lehrveranstaltungen:
SOA5.1 Kurs Thai I (3 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
SOA5.2 Kurs Thai II (3 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis SOA5.1
Leistungsnachweis: Mündliches Kurzreferat und dessen schriftliche Ausarbeitung als Hausarbeit (ca. 5 Seiten)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen SOA5.1 und SOA5.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.8.6 Pflichtmodul SOA6: SOAW in Theorie und Praxis (5 CP)
Das Modul SOAW in Theorie und Praxis verbindet die Lernform Projektorientiertes Lernen (POL) mit einem Kolloquium. Im Bereich POL werden die Studierenden – entweder in Einzelarbeit oder in der Gruppe – praktisch mit ihrem Studiengegenstand vertraut gemacht. Dies kann erfolgen durch Projekte wie das eigenständige Anfertigen von Lektüreberichten, durch eine themenbezogene Medienrecherche, Arbeitsfelderkundungen oder Befragungen oder durch ein Praktikum bei einer Institution oder Firma mit Südostasien-Bezug. Die Wahl des Praktikumsplatzes bzw. Projektinhalts ist mit der Studiengangsleitung abzustimmen. Mit der problemorientierten Herangehensweise sind die Studierenden dazu aufgefordert, Eigeninitiative und Selbstverantwortung zu entwickeln. Darüber hinaus gilt es, sich über die Hinweise und Übungen im regulären Unterricht hinaus grundlegende sprachliche, landeskundliche und praxisrelevante anzueignen.
Lehrveranstaltungen:
SOA6.1 Praktikum Projektorientiertes Lernen (Selbststudium, 3 Wochen; Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation in Absprache mit der oder dem Modulbeauftragten)
Leistungsnachweis: Hausarbeit (schriftlicher Zwischenbericht, ca. 10 Seiten)
SOA6.2 Kolloquium Projektorientiertes Lernen (1 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis SOA6.1
Leistungsnachweis: Mündliches Referat (45-min., Projektpräsentation)
Turnus des Angebots: Das Modul erstreckt sich über zwei Semester und beginnt jeweils im Wintersemester
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit (Abschlussbericht, ca. 15 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen SOA6.1 und SOA6.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.8.7 Pflichtmodul SOA7: Südostasienwissenschaften kompakt: Grundwissen, Selbstreflexion des Faches und die südostasiatische Sicht der Nachbarn (10 CP)
Das Modul Südostasienwissenschaften kompakt besteht aus drei Lehrveranstaltungen:
Grundwissen Südostasien beinhaltet die Vermittlung von Grundkenntnissen über die Südostasien seit dem Beginn der Modernisierungsprozesse, also etwa seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Die länder- bzw. regionalbezogene Behandlung fachübergreifende Fragestellungen ermöglicht Einsichten in die historische Vernetzung politischer, wirtschaftlicher und kultureller Vorgänge und die spezifischen oder übereinstimmenden Reaktionen auf die Herausforderung durch die Moderne.
Selbstreflexion der Südostasienwissenschaften reflektiert Genese und aktuelle Forschungsansätze der Südostasienwissenschaften. Ziel ist es, Terminologie, Methoden, Forschungsthemen und Forscher in Geschichte und Gegenwart vorzustellen und metakritisch zu analysieren. Über die fachgeschichtliche Perspektive und die Methodendiskussion hinaus, ist die Vermittlung von Wissen und Kompetenz im Umgang mit Quellen und Quellentypen in den einzelnen Forschungsfeldern unerlässlich für das Ausloten von wissenschaftlichen Erkenntnissen zum südostasiatischen Raum.
Innerasiatische Wahrnehmungen und Beziehungen aus südostasiatischer Perspektive bezieht sich komplementär auf die Lehrveranstaltungen Grundwissen Südostasien und Selbstreflexion der Südostasienwissenschaften. Während die Studierenden in den genannten Lehrveranstaltungen Basiskenntnisse erwerben und für den Umgang mit der Disziplin sensibilisiert werden, sollen in diesem Modul die innerasiatischen Perspektiven erörtert werden. Es soll dabei einerseits der historische Hintergrund der Beziehungen und die Gesamtregion als Sprach- und Kulturgemeinschaft beleuchtet werden. Andererseits werden interregionale Konflikte, Vergangenheitsbewältigung und Konkurrenz thematisiert.
Lehrveranstaltungen:
SOA7.1 Vorlesung Grundwissen Südostasien (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
SOA7.2 Vorlesung Selbstreflexionen der Südostasienwissenschaften (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis SOA7.1
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
SOA7.3 Vorlesung Innerasiatische Wahrnehmungen und Beziehungen aus südostasiatischer Sicht (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis SOA7.1
Turnus des Angebots: Das Modul erstreckt sich über 4 Semester; es beginnt in jedem Wintersemester und setzt sich im folgenden Sommersemester fort.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.), ersatzweise kann auch eine schriftliche Hausarbeit (ca. 15 Seiten) anerkannt werden
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung SOA7.3, Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen SOA7.1 und SOA7.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule Ju1 bis Ju4 sowie drei Wahlpflichtmodule, von denen mindestens eines aus der Gruppe Ju5 und mindestens eins aus der Gruppe Ju6 stammen muss.
Der Schwerpunkt kann nicht mit dem externen Nebenfach Judaistik kombiniert werden.
Teilnahmescheine und Leistungsnachweise werden ausgestellt, wenn der/die Studierende die Lehrveranstaltung regelmäßig besucht und aktiv teilgenommen hat. Eine regelmäßige Teilnahme ist gegeben, wenn der/die Studierende nicht mehr als zweimal gefehlt hat. Bei Lehrveranstaltungen, die mehr als 2 SWS umfassen, wird dies anteilig hochgerechnet. Über Ausnahmen (z.B. bei längerer Krankheit) und zu erbringende Ersatzleistungen entscheidet der/die Veranstaltungsleiter/in.
Bei nachgewiesenen Vorkenntnissen in der hebräischen Sprache kann die Teilnahmeverpflichtung an Teilen des Pflichtmoduls Ju1 und/oder Teilen des Pflichtmoduls Ju2 durch die jeweilige Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Leistungsnachweise und die Modulprüfungen.
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen bestehen, soweit nicht anders angegeben, aus einer Klausur mit einer Dauer von 90 Minuten.
II.9.1 Pflichtmodul Ju1: Hebraicum (20 CP)
In dem Modul werden die Grundlagen der hebräischen Sprache vermittelt, beginnend mit einer kurzen sprachgeschichtlichen Einführung. Vor allem werden Phonologie und Morphologie, in geringerem Maß Syntax behandelt. Die Studierenden sollen an die Benutzung von hebräischen Grammatiken und Wörterbüchern herangeführt werden, mit deren Hilfe sie die Lektüre und Übersetzung einfacher Texte bewältigen sollen. Im Unterricht werden regelmäßig Tonträger verwendet, die Benutzung des Sprachlabors wird empfohlen.
Lehrveranstaltungen:
Ju1.1 Kurs: Hebräisch I (6 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Ju1.2 Kurs: Hebräisch II (6 SWS)
Voraussetzung: Leistungsnachweis für Ju1.1
Turnus: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (4-stdg.) und mündliche Prüfung (30-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Ju1.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ju1.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.9.2 Pflichtmodul Ju2: Neuhebräisch (7 CP)
Die in Ju1 erworbenen aktiven und passiven Kenntnisse werden z.B. mittels Konversationsübungen und Videokursen vertieft. Die Lesefähigkeit auch mittelschwerer Texte (einschließlich wissenschaftlicher Sekundärliteratur) und eine selbständige Anwendung der Fachwörterbücher wird angestrebt.
Lehrveranstaltungen:
Ju2.1 Übung: Neuhebräische Sprachpraxis (1 SWS)
Ju2.2 Übung Neuhebräische Lektüre I (Hebräische Zeitungslektüre) (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Ju2.3 Übung: Neuhebräische Lektüre II (Hebräische wissenschaftliche Sekundärliteratur) (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für Ju2.2
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (2-stdg.)
Turnus: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls Ju1
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Ju2.1 und Ju2.3, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ju2.2, und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
II.9.3 Pflichtmodul Ju3: Sprache und Literatur der jüdischen Antike (7 CP)
Neben einer Einführung in das kulturelle Umfeld der Bibel sollen, aufbauend auf den in Modul Ju1 erworbenen Grundlagen des biblischen Hebräisch, diese Kenntnisse vertieft werden, um auch sprachlich anspruchsvollere Bibeltexte, etwa aus den Prophetenbüchern, zu bewältigen. Des weiteren werden die synagogale Verwendung biblischer Texte und jüdische Auslegungstraditionen berücksichtigt. Auf der Grundlage der Hebräischkenntnisse sollen die Anfangsgründe der aramäischen Sprache erlernt werden.
Lehrveranstaltungen:
Ju3.1 Übung: Hebräische Bibellektüre (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Ju3.2 Übung: Einführung in aramäische Texte (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (2-stdg.)
Turnus: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls Ju1
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Ju3.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ju3.1 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
II.9.4 Pflichtmodul Ju4: Sprache und Kultur des rabbinischen Judentums (8 CP)
Das Modul besteht aus einer allgemeinen Einführung in Entstehung, Gedankenwelt, gesellschaftliche und religiöse Entwicklungen des rabbinischen Judentums im Kontext der griechisch-römischen Antike. Anhand ausgewählter Texte der rabbinischen Traditionsliteratur sollen die Studierenden das rabbinische Hebräisch einüben, sich mit den Argumentations- und Denkstrukturen unterschiedlicher literarischer Gattungen vertraut machen und einen Einblick in spezifische Methoden- und Forschungsprobleme erhalten.
Lehrveranstaltungen:
Ju4.1 Vorlesung / Übung: Früh-rabbinische Texte I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Ju4.2 Vorlesung / Übung: Früh-rabbinische Texte II (2 SWS)
Voraussetzung: Leistungsnachweis für Ju4.1
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (2-stdg.)
Turnus: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls Ju1
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Ju4.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ju 4.1 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
II.9.5 Wahlpflichtmodulgruppe Ju5
Alternativangaben innerhalb der Module variieren je nach Verfügbarkeit; das jeweilige Angebot wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.
II.9.5.1 Wahlpflichtmodul Ju5.1: Sprache und Kultur Antike/Mittelalter (6 CP)
Das Modul vermittelt Einblicke in sprachliche und kulturelle Entwicklungen der jeweiligen Epoche oder auch in epochenübergreifende Zusammenhänge. Anhand von ausgewählten Textgattungen (z.B. narrative Literatur, Historiographie, ethische Literatur, Dichtung) werden spezifische Themen mit ihren jeweiligen Forschungsmethoden und -problemen behandelt.
Lehrveranstaltungen:
Ju5.1.1 Proseminar/Übung/Vorlesung: Sprache und Kultur Antike/Mittelalter I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.) oder Referat (45-min.) mit Thesenpapier (je nach Lehrveranstaltungsart)
Ju5.1.2 Proseminar/Übung/Vorlesung: Sprache und Kultur Antike/Mittelalter II (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (2-stdg.) oder Referat (45-min.) mit Thesenpapier (je nach Lehrveranstaltungsart) ; beim Referat wird der mündliche Vortrag mit 30%, die schriftliche Ausarbeitung mit 70% bei der Notenvergabe gewichtet.
Turnus: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls Ju1 sowie je nach Thema der Lehrveranstaltung zusätzlich des Moduls Ju4 (Bekanntgabe jeweils im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis).
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Ju5.1.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ju5.1.1 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
II.9.5.2 Wahlpflichtmodul Ju5.2: Sprache und Kultur Mittelalter/Neuzeit (6 CP)
Zwei Lehrveranstaltungen aus den Epochen Mittelalter/Neuzeit sollen Einblicke in Geschichte und Kultur der jeweiligen Epoche oder auch in epochenübergreifende Zusammenhänge vermitteln. Anhand von ausgewählten Textgattungen (z.B. liturgische Dichtung, philosophische Texte, israelische Prosa und Poesie) werden spezifische Fragestellungen, Forschungsprobleme und das kulturelle und soziale Umfeld, wie etwa das mittelalterliche aschkenasische oder sefardische Judentum, aber auch die heutige israelische Gesellschaft, behandelt.
Lehrveranstaltungen:
Ju5.2.1 Proseminar/Übung/Vorlesung: Sprache und Kultur Mittelalter/Neuzeit I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.) oder Referat (45-min.) mit Thesenpapier (je nach Lehrveranstaltungsart)
Ju5.2.2 Proseminar/Übung/Vorlesung: Sprache und Kultur Mittelalter/Neuzeit II (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (2-stdg.) oder Referat (45-min.) mit Thesenpapier (je nach Lehrveranstaltungsart) ; beim Referat wird der mündliche Vortrag mit 30%, die schriftliche Ausarbeitung mit 70% bei der Notenvergabe gewichtet.
Turnus: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester. Lehrveranstaltungen für dieses Modul finden jedes Semester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls Ju1 sowie je nach Thema der Lehrveranstaltung zusätzlich des Moduls Ju2 (Bekanntgabe jeweils im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis).
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Ju5.2.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ju5.2.1 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
II.9.6 Wahlpflichtmodulgruppe Ju6
Alternativangaben innerhalb der Module variieren je nach Verfügbarkeit; das jeweilige Angebot wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.
II.9.6.1 Wahlpflichtmodul Ju6.1: Textlektüre verschiedener Epochen (6 CP)
Das Modul dient der Erweiterung und Vertiefung der Module Ju4-5 und bietet zugleich die Möglichkeit einer sprachlich-thematischen Schwerpunktbildung.
Lehrveranstaltungen:
Ju6.1.1 Proseminar/Übung: Textlektüre zu einem thematischen Schwerpunkt (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.) oder Referat (45-min.) mit Thesenpapier (je nach Lehrveranstaltungsart)
Ju6.1.2 Proseminar/Übung: Textlektüre zu einem thematischen Schwerpunkt (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (2-stdg.) oder Referat (45-min.) mit Thesenpapier (je nach Lehrveranstaltungsart) ; beim Referat wird der mündliche Vortrag mit 30%, die schriftliche Ausarbeitung mit 70% bei der Notenvergabe gewichtet.
Turnus: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester. Lehrveranstaltungen für dieses Modul finden jedes Semester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls Ju1 sowie je nach Thema der Lehrveranstaltung zusätzlich der Module Ju2, Ju4 sowie eines der Wahlpflichtmodule unter Ju5 (Bekanntgabe jeweils im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis)
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Ju6.1.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ju6.1.1 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
II.9.6.2 Wahlpflichtmodul Ju6.2: Jiddisch (6 CP)
Das Modul vermittelt eine Einführung in die jiddische Sprache. Anhand von Lehrbüchern, ausgewählten Texten unterschiedlicher Gattungen und gegebenenfalls zusätzlichen Medien sollen Grammatik, aktive und passive Kenntnisse in Wort und Schrift angeeignet werden. Zugleich wird ein Einblick in das kulturelle Umfeld des aschkenasischen Judentums gegeben.
Lehrveranstaltungen:
Ju6.2.1 Übung: Jiddisch I (2 SWS)
Ju6.2.2 Übung: Jiddisch II (2 SWS)
Voraussetzung: Teilnahmenachweis für Ju6.2.1
Turnus: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine (Hebräischkenntnisse erwünscht)
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Ju6.2.1 und Ju6.2.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
II.9.6.3 Wahlpflichtmodul Ju6.3: Jüdisch-Spanisch (6 CP)
Das Modul vermittelt eine Einführung in die jüdisch-spanische Sprache. Anhand von Texten unterschiedlicher Gattungen aus verschiedenen Epochen und weiteren Medien (Tonträger, Video, Filmsequenzen) soll, neben dem Erlernen der Sprache, in die Vielfalt der sefardischen Kultur eingeführt werden.
Lehrveranstaltungen:
Ju6.3.1 Übung: Jüdisch-Spanisch I (2 SWS)
Ju6.3.2 Übung: Jüdisch-Spanisch II (2 SWS)
Voraussetzung: Teilnahmenachweis für Ju6.3.1
Turnus: Das Modul beginnt in der Regel jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine (Hebräischkenntnisse erwünscht)
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Ju6.3.1 und Ju6.3.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule KS1 bis KS5.
Das Studium vermittelt den Studierenden auf der Grundlage einer soliden, durch Sprachreflexion bestimmten Ausbildung in den Sprachen des Klassischen Altertums, dem Lateinischen und dem Griechischen, Basiswissen in den an diesen Sprachen entwickelten Methoden und Arbeitstechniken der Klassischen Philologie sowie wissenschaftlich fundierte Grundkenntnisse der literarischen Traditionen, die sich im Lateinischen und Griechischen ausgebildet und exemplarisch auf spätere europäische Literaturen gewirkt haben.
Wünschenswerte, jedoch nicht nachzuweisende Voraussetzung ist die Kenntnis mindestens einer neben dem Englischen für das Fach wichtigen modernen Fremdsprache (Französisch, Italienisch).
III.1.1 Pflichtmodul KS1: Sprachausbildung Latein (12 CP)
Das Modul dient dem Erwerb grundlegender grammatischer Kompetenzen in der lateinischen Sprache. Die Studierenden erlernen die für den passiven Sprachgebrauch notwendigen Kenntnisse der Syntax, Morphologie, Lexik und Semantik der lateinischen Sprache und werden durch wiederholte Übungen mit dem System dieser Sprache vertraut gemacht. Ziel des Moduls sind die Vermittlung von Struktur und Bedeutung der Sprache sowie die Erlangung einer elementaren Lesefähigkeit im Lateinischen. Sofern Vorkenntnisse im Umfang des Latinums nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den Kursen reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Modulabschlussprüfung.
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden im Winter- und im Sommersemester angeboten. Das Modul erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.) und mündliche Prüfung (15 Min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltungen KS1.1 und KS1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.1.2 Pflichtmodul KS2: Sprachausbildung Griechisch (12 CP)
Das Modul dient dem Erwerb grundlegender grammatischer Kompetenzen in der griechischen Sprache. Die Studierenden erlernen die für den passiven Sprachgebrauch notwendigen Kenntnisse der Syntax, Morphologie, Lexik und Semantik der griechischen Sprache und werden durch wiederholte Übungen mit dem System dieser Sprache vertraut gemacht. Ziel des Moduls sind die Vermittlung von Struktur und Bedeutung der Sprache sowie die Erlangung einer elementaren Lesefähigkeit im Griechischen. Sofern Vorkenntnisse im Umfang des Graecums nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den Kursen reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Modulabschlussprüfung.
KS2.1 Kurs: Griechisch I (4 SWS)
KS2.2 Kurs: Griechisch II (4 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden im Winter- und im Sommersemester angeboten. Das Modul erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.) und mündliche Prüfung (15 Min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltungen KS2.1 und KS2.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.1.3 Pflichtmodul KS3: Übersetzungspraxis Latein (10 CP)
Das Modul dient dazu, die von den Studierenden erworbenen grundlegenden Sprachkenntnisse und Fähigkeiten durch Lektüre umfangreicherer Passagen ausgewählter Werke der lateinischen Prosa und Poesie zu erweitern und zu einer methodisch fundierten Lese- und Übersetzungsfähigkeit hinzuführen. Es vermittelt den Studierenden grundlegende Methoden und Techniken der Übersetzung sowie erweiterte Kenntnis lateinischer Originaltexte. Durch systematische Reflexion und wiederholtes Üben erlangen die Studierenden ein geschärftes Problembewusstsein für die vom Deutschen verschiedenen strukturellen Eigentümlichkeiten der lateinischen Sprache.
Lehrveranstaltungen:
KS3.1 Kurs: Lateinische Lektüre (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
KS3.2 Übung: Übersetzungsübung Latein (2 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden im Winter- und im Sommersemester angeboten. Das Modul erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls KS1
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung KS3.1, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung KS3.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.1.4 Pflichtmodul KS4: Übersetzungspraxis Griechisch (10 CP)
Das Modul dient dazu, die von den Studierenden erworbenen grundlegenden Sprachkenntnisse und Fähigkeiten durch Lektüre umfangreicherer Passagen ausgewählter Werke der griechischen Prosa und Poesie zu erweitern und zu einer methodisch fundierten Lese- und Übersetzungsfähigkeit hinzuführen. Es vermittelt den Studierenden grundlegende Methoden und Techniken der Übersetzung sowie erweiterte Kenntnis griechischer Originaltexte. Durch systematische Reflexion und wiederholtes Üben erlangen die Studierenden ein geschärftes Problembewusstsein für die vom Deutschen verschiedenen strukturellen Eigentümlichkeiten der griechischen Sprache.
KS4.1 Kurs: Griechische Lektüre (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
KS4.2 Übung: Übersetzungsübung Griechisch (2 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden im Winter- und im Sommersemester angeboten. Das Modul erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls KS2
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung KS4.1, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung KS4.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.1.5 Pflichtmodul KS5: Literatur der griechisch-römischen Antike (16 CP)
Das Modul dient der Einführung in philologische Grundfertigkeiten und deren Vertiefung auf der Basis eines für seine Gattung jeweils charakteristischen Werkes der lateinischen und griechischen Literatur. Anhand einzelner Beiträge aus der Sekundärliteratur werden die Studierenden in sprach- und literaturgeschichtliche Forschungsprobleme eingeführt. Nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, einen lateinischen und griechischen Text kritisch zu bewerten.
KS5.1 Übung: Einführung in die klassische Philologie (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
KS5.2 Proseminar: Lateinische Literatur (2 SWS)
Modulteilprüfung: Schriftliche Hausarbeit (Umfang ca. 15 Seiten)
KS5.3 Proseminar: Griechische Literatur (2 SWS)
Modulteilprüfung: Schriftliche Hausarbeit (Umfang ca. 15 Seiten)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden im Winter- und im Sommersemester angeboten. Das Modul erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Module KS1, KS2, KS3, KS4
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung KS5.1, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung KS5.3 und Bestehen beider Modulteilprüfungen
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule J1 bis J8.
Der Ergänzungsbereich Japanische Sprach- und Kulturwissenschaft vermittelt als Nebenfach Grundkenntnisse in der modernen japanischen Standardsprache (Lese- und Textverständnis, mündliche/schriftliche Kommunikationsfähigkeit) sowie Grundkenntnisse über die Geschichte sowie kulturelle und gesellschaftliche Strukturen des gegenwärtigen Japan. Reflektiert werden auch die Genese und aktuelle Forschungsansätze der Fachdisziplin Japanologie. Ziel ist es, Terminologie, Methoden, Forschungsthemen und Forscher in Geschichte und Gegenwart vorzustellen und zu analysieren.
Eine Besonderheit des Ergänzungsbereichs Japanische Sprach- und Kulturwissenschaft ist die Einbeziehung der Unterrichtsform „Problemorientiertes Lernen“ (POL) in das Curriculum. Die Studierenden werden durch das POL-Arbeiten exemplarisch mit dem Studiengegenstand vertraut gemacht, indem sie eigenständig eine themenbezogene Medienrecherche durchführen und diese in einem Recherchebericht darlegen. Mit der problemorientierten Herangehensweise sind die Studierenden dazu aufgefordert, Eigeninitiative und Selbstverantwortung zu entwickeln sowie sich über die Übungen im regulären Unterricht hinaus sprachliche, landeskundliche und praxisrelevante Fähigkeiten, wie unmittelbare Umsetzung und Anwendung des Lehrstoffs, und Kommunizieren von Ergebnissen, Arbeiten im Team, etc., an einem konkreten Fallbeispiel anzueignen.
III.2.1 Pflichtmodul J1 Grundwissen Japanologie (6 CP)
Das Modul Grundwissen Japanologie vermittelt Basiskenntnisse über Japan in den einschlägigen landeskundlichen Bereichen (Geographie, Gesellschaft, Kultur/Populär- und Alltagskultur, Lifestyle und Werteorientierungen, Religion, Politik, Wirtschaft und Technik) sowie grundlegende Kenntnisse der japanologischen Hilfsmittel. Angestrebte Lernziele sind hierbei:
- das Erfassen historischer und gegenwärtiger kultureller, intellektueller und sozialer Gegebenheiten in Japan unter Berücksichtigung des aktuellen japanwissenschaftlichen Forschungs- und Diskussionsstandes;
- die Befähigung zur selbständigen Recherche von japanischen und japanwissenschaftlichen Begriffen in den relevanten Nachschlagewerken und Foren des World Wide Web.
.
Die Lehrveranstaltungen des Moduls sind inhaltlich identisch mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen im Modul J2 des BA-Studiengangs Japanologie im HF und können durch diese ersetzt werden.
Lehrveranstaltungen:
J1.1 Übung Landeskunde Japans (2 SWS)
Teilnahmenachweis: Kurzreferat
J1.2. Übung Hilfsmittel der Japanologie (2 SWS)
Teilnahmenachweis: Bearbeitung von Übungsblättern pro Sitzung
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über insgesamt zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: für J1.2: erfolgreicher Abschluss des Moduls J5
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.). Inhalt: Lernstoff der Lehrveranstaltungen J1.1 und J1.2
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen J1.1 und J1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.2.2 Pflichtmodul J2 Grundwissen Japanische Geschichte / Ideengeschichte (6 CP)
Das Modul „Grundwissen Japanische Geschichte / Ideengeschichte“ vermittelt grundlegende Kenntnisse der japanischen Geschichte unter Einbeziehung der Ideengeschichte und des japanischen Modernisierungsprozesses bis hin zu zeitgeschichtlichen Ereignissen. Einzelne Aspekte werden bei der Analyse von Texten und Theorien der japanischen Geschichte/Ideengeschichte vertieft und darüber hinaus auch ein Einblick in die japanische Geschichtsschreibung gegeben.
Die Lehrveranstaltungen sind inhaltlich identisch mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen im Modul J3 des BA-Studiengangs Japanologie im HF und können durch diese ersetzt werden.
Lehrveranstaltungen:
J2.1. Vorlesung Grundwissen japanische Geschichte/Ideengeschichte (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung. Klausur (3-stdg.)
J2.2. Übung Theorien und Texte zur japanischen Geschichte/Ideengeschichte (1 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über insgesamt zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen J2.1 und J2.2 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung.
III.2.3 Pflichtmodul J3 Fachgeschichte und Methoden (7 CP)
Das Modul reflektiert Genese und aktuelle Forschungsansätze der Fachdisziplin Japanologie. Ziel ist es, Terminologie, Methoden, Forschungsthemen und Forscher in Geschichte und Gegenwart vorzustellen und zu analysieren. Über die fachgeschichtliche Perspektive und die Methodendiskussion hinaus, ist die Vermittlung von Wissen im Umgang mit Quellen und Quellentypen in den einzelnen Forschungsfeldern unerlässlich für das Ausloten von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Japan und dem ostasiatischen Raum.
Qualifikationsziel des Moduls ist es, den Studierenden einen fundierten Einblick in die Fachdisziplingeschichte und ihre Methoden sowie Quellen zu geben, um sie gleichzeitig zu sensibilisieren für die westlichen Wahrnehmungen der japanischen Kultur und daraus resultierenden Forschungspositionen.
Die Inhalte beziehen sich auf:
- die historisierende Sichtung der Fachdisziplin und ihrer Forschungsfelder
- Orientalismus-Selbstorientalismusdiskurs
- Quellenkunde und -kritik der Fachdisziplin
- Kritische Analyse und Reflexion der landespezifischen Zuschreibungen (Klischees)
Die Lehrveranstaltungen sind inhaltlich identisch mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen im Modul J4 des BA-Studiengangs Japanologie im HF und können durch diese ersetzt werden.
Lehrveranstaltungen:
J3.1. Übung Methoden japanwissenschaftlichen Arbeitens (2 SWS)
Teilnahmenachweis: Lektürebericht
J3.2. Vorlesung/Übung Einführung in das Studium der Japanologie (2 SWS)
Teilnahmenachweis: Kurzreferat
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über insgesamt zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen J3.1 und J3.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.2.4 Pflichtmodul J4 Problemorientiertes Lernen (POL) „Sprache und Gesellschaft in Japan“ (3 CP)
Die Projektarbeit umfasst eine eigenständige Medien- und Literaturrecherche (ggf. in Gruppen) sowie die japanwissenschaftliche Aufbereitung des Materials zum Thema „Sprache und Gesellschaft in Japan“ in Form einer Hausarbeit.
Lehrveranstaltung:
J4.1. Praktikum (POL): Lektürebericht Medienrecherche: “Sprache und Gesellschaft in Japan” (Selbststudium, 90h)
Leistungsnachweis: Hausarbeit (5 Seiten)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Sommersemester (6. Fachsemester) und erstreckt sich über ein Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls J7
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung J4.1.
III.2.5 Pflichtmodul J5 Modernes Japanisch Grundstufe I (10 CP)
Der Kurs Grundstufe Japanisch I bietet eine Einführung in die japanische Sprache und vermittelt grundlegende Sprachfähigkeiten in den Bereichen Lesen, Schreiben, Hören, Verstehen und Sprechen. Die Studierenden erwerben einen Basiswortschatz sowie aktive und passive Kenntnisse der wichtigsten grammatikalischen Strukturen und sollen im Laufe des Kurses dazu in der Lage sein, einfache Gespräche auf Japanisch zu führen. Der Kurs hat folgende Ziele:
1. Vermittlung einfacher grammatischer Strukturen der japanischen Sprache, 2. Einübung der beiden japanischen Silbenzeichensysteme (je 46 Schriftzeichen [kana]), 3. Einführung in die Grundzüge der „Kanji“-Wortzeichen sowie Einübung von ca. 250 Kanji-Zeichen, 4. Üben von Aussprache und Satzmelodie der japanischen Sprache.
Bei Nachweis von Vorkenntnissen in der japanischen Sprache kann die Teilnahmeverpflichtung nach erfolgtem Einstufungstest durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Modulabschlussprüfung.
Die Lehrveranstaltungen sind inhaltlich identisch mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen im Modul J1 des BA-Studiengangs Japanologie im HF und können durch diese ersetzt werden.
Lehrveranstaltung:
J5.1. Kurs Grundstufe Japanisch I (6 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul J5 beginnt jährlich zum Wintersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (90min) und mündliche Prüfung (je Kandidat/in 10min)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung J5.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung.
III.2.6 Pflichtmodul J6 Modernes Japanisch Grundstufe II (10 CP)
Der Kurs Grundstufe Japanisch II bietet eine Fortsetzung der Einführung in die japanische Sprache und vermittelt grundlegende Sprachfähigkeiten in den Bereichen Lesen, Schreiben, Hören, Verstehen und Sprechen. Die Studierenden erwerben einen Basiswortschatz sowie aktive und passive Kenntnisse der wichtigsten grammatikalischen Strukturen und sollen im Laufe des Kurses dazu in der Lage sein, einfache Gespräche auf Japanisch zu führen. Der Kurs hat folgende Ziele:
1. Vermittlung einfacher grammatischer Strukturen der japanischen Sprache, 2. Einübung in die Grundzüge der „Kanji“-Wortzeichen sowie Einübung von weiteren 250 Kanji-Zeichen, 3. Üben von Aussprache und Satzmelodie der japanischen Sprache.
Bei Nachweis von Vorkenntnissen in der japanischen Sprache kann die Teilnahmeverpflichtung nach erfolgtem Einstufungstest durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Modulabschlussprüfung.
Die Lehrveranstaltungen sind inhaltlich identisch mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen im Modul J5 des BA-Studiengangs Japanologie im HF und können durch diese ersetzt werden.
Lehrveranstaltung:
J6.1. Kurs Grundstufe Japanisch II (6 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul J6 beginnt jährlich zum Sommersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls J5
Modulabschlussprüfung: Klausur (90min) und mündliche Prüfung (je Kandidat/in 10min)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung J6.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung.
III.2.7 Pflichtmodul J7 Modernes Japanisch Mittelstufe I und II (13 CP)
Die Kurse Mittelstufe Japanisch I und II erweitern und vertiefen die in den vorangegangenen Kursen erworbenen Sprachfähigkeiten in der japanischen Sprache. Die Schriftzeichenkenntnis wird auf 1.500 Schriftzeichen angehoben, und es werden kürzere originalsprachliche Texte gelesen. Die kommunikativen Fähigkeiten werden dem Mittelstufenniveau entsprechend ausgebaut. Die Studierenden sollen befähigt werden, originalsprachliche Texte auf dem Niveau von japanischen Mittelschullehrbüchern zu lesen, Sachverhalte des Alltags zu kommunizieren sowie Texte auf Japanisch zu verfassen.
Darüberhinaus soll der Kurs die Studierenden zur Teilnahme am „Japanese Proficiency Test“ (weltweit zertifizierter Sprachleveltest im Japanischen, ab Stufe IV) motivieren. Anhand von Kopiervorlagen werden verschiedene Schwierigkeitsgrade (IV. bis I. Stufe) und Übungssequenzen zu Grammatik-, Wortschatz- und Hörverständnis aus dem “Japanese-Proficiency-Test“ bearbeitet.
Bei Nachweis von Vorkenntnissen in der japanischen Sprache kann die Teilnahmeverpflichtung nach erfolgtem Einstufungstest durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die veranstaltungsbezogene Modulprüfung.
Die Lehrveranstaltungen sind inhaltlich identisch mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen im Modul J6 des BA-Studiengangs Japanologie im HF und können durch diese ersetzt werden.
Lehrveranstaltungen:
J7.1. Kurs Mittelstufe Japanisch I (6 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (90min) und mündliche Prüfung (je Kandidat/in 10min)
J7.2. Kurs Mittelstufe Japanisch II (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (90min) und mündliche Prüfung (je Kandidat/in 10min)
Turnus des Angebots: Das Modul J7 beginnt jährlich zum Wintersemester und erstreckt sich über insgesamt zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: Für J7.1 erfolgreicher Abschluss des Moduls J6, für J7.2 Leistungsnachweis J7.1
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung J7.2, Leistungsnachweis für J7.1 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
III.2.8 Pflichtmodul J8 Fortgeschrittenes Japanisch Mittelstufe III (5 CP)
Der Kurs Mittelstufe Japanisch III erweitert und vertieft die in den vorangegangenen Kursen erworbenen Sprachfähigkeiten in der japanischen Sprache. Die Schriftzeichenkenntnis wird auf 1.945 Schriftzeichen angehoben, und es werden längere originalsprachliche Texte gelesen. Die kommunikativen Fähigkeiten werden dem gehobenen Sprachniveau entsprechend ausgebaut. Die Studierenden sollen befähigt werden, originalsprachliche zu lesen, Sachverhalte des Alltags zu kommunizieren sowie Texte auf Japanisch zu verfassen.
Darüberhinaus soll der Kurs die Studierenden zur Teilnahme am „Japanese Proficiency Test“ (weltweit zertifizierter Sprachleveltest im Japanischen, ab Stufe III) motivieren. Anhand von Kopiervorlagen werden verschiedene Schwierigkeitsgrade (IV. bis I. Stufe) und Übungssequenzen zu Grammatik-, Wortschatz- und Hörverständnis aus dem “Japanese-Proficiency-Test“ bearbeitet.
Bei Nachweis von Vorkenntnissen in der japanischen Sprache kann die Teilnahmeverpflichtung nach erfolgtem Einstufungstest durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die veranstaltungsbezogene Modulprüfung.
Theorie und Praxis Übersetzen oder Dolmetschen / Konversation:
Je nach Lehrkapazitäts- und Angebotslage bietet die Übung eine Einführung in die Theorie und Praxis des Übersetzens (vorwiegend literarischer japanische Texte) oder eine Einführung in die Theorie und Praxis des Dolmetschens. Ersatzweise kann dieser Teilbereich mit japanischer Konversation (themenbezogene Gesprächsführung) bestritten werden.
Die Lehrveranstaltungen sind inhaltlich identisch mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen im Modul J7 des BA-Studiengangs Japanologie im HF und können durch diese ersetzt werden.
Lehrveranstaltungen:
J8.1. Kurs Mittelstufe Japanisch III (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (90min) und mündliche Prüfung (je Kandidat/in 20min)
J8.2. Übung Theorie und Praxis Übersetzen / Dolmetschen / Konversation (2 SWS)
Leistungsnachweis: Entweder Dolmetschen (15 Minuten) oder mündl. Prüfung (15min)
Turnus des Angebots: Das Modul J8 beginnt jährlich zum Wintersemester und erstreckt sich über insgesamt zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: Erfolgreicher Abschluss des Moduls J7.
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung J8.1, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung J8.2 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung.
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule von zwei der drei Modulgruppen Se1 bis Se3. Die Modulgruppe Se2 (Hebräisch/Aramäisch) kann nicht belegt werden, wenn der Schwerpunkt Sprachen und Kulturwissenschaft des Judentums im Hauptfach studiert wird.
Dieser Ergänzungsbereich bietet eine Einführung in unterschiedliche semitische Sprachen aus verschiedenen Epochen und Typen. Damit wird ein Einblick in Ähnlichkeiten und Unterschiede innerhalb der semitischen Sprachen erworben.
In der Regel kann eine regelmäßige Teilnahme noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu 15% der Einzelveranstaltungen versäumt hat. Über Ausnahmen und zu erbringende Ersatzleistungen entscheidet die Veranstaltungsleitung.
III.3.1 Wahlpflichtmodulgruppe Se1: Akkadisch und Altorientalisch (30 CP)
Ziel der Modulgruppe, die die Module Se1.1a, Se1.1b und Se1.2 umfasst, ist der Erwerb solider Kenntnisse über das Akkadische in seiner „klassisch-babylonischen“ Ausprägung (Sprache des Kodex Hammurabi) und des Systems der akkadischen Keilschrift. Im Vordergrund stehen Lese- sowie passive Sprachkompetenz. Das Akkadische wird in einer Übersicht in das Korpus der altorientalischen Sprachen eingebettet, die in ihrem Aufbau sowie in der Quantität und Qualität der Textüberlieferung dargestellt werden. Einführung in die fachspezifischen Hilfsmittel.
Die Module Se1.1a, Se1.1b und Se1.2 sind identisch mit den Modulen Ao1a, Ao1b und Ao2 des Schwerpunkts Altorientalische Sprachen.
III.3.1.1a Wahlpflichtmodul Se1.1a: Einführung in das Akkadische (14 CP)
Ziel des Moduls ist der Erwerb solider Kenntnisse über das Akkadische in seiner „klassisch-babylonischen“ Ausprägung (Sprache des Kodex Hammurabi [18. Jh. v. Chr.]) und des Systems der akkadischen Keilschrift in ihrer neuassyrischen Ausformung. Im Vordergrund stehen Lese- sowie passive Sprachkompetenz. Das Akkadische wird in einer Übersicht in das Korpus der altorientalischen Sprachen eingebettet, die in ihrem Aufbau sowie in der Quantität und Qualität der Textüberlieferung dargestellt werden. Einführung in die fachspezifischen Hilfsmittel.
Lehrveranstaltungen:
Se1.1a.1 Übung: Einführung in das Akkadische (4 SWS)
Se1.1a.2 Tutorium: Tutorium zu „Einführung in das Akkadische“ und Einführung in die Keilschriftlektüre (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über ein Semester
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (90-min., Textbearbeitung)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Se1.1a.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.3.1.1b Wahlpflichtmodul Se1.1b: Akkadisch I (6 CP)
Die Veranstaltung „Altorientalische Sprachen im Überblick“ enthält eine Darstellung sämtlicher aus dem Bereich des Alten Orients überlieferter Sprachen (außer den indogermanischen Sprachen des iranischen Raumes [Medisch, Altpersisch]), wobei die in Keil- und (vorderasiatischen) Hieroglyphenschriften überlieferten im Vordergrund stehen. Unter diesen gilt besonderes Augenmerk den Großkorpussprachen Sumerisch, Akkadisch, Elamisch, Hurritisch, Hethitisch/Luwisch und Ugaritisch; andere, nur in geringerem Umfang (z.B. Hattisch, Urartäisch, Kassitisch) oder gar nur in Resten (z.B. Gutäisch, Lullubäisch) faßbare Idiome werden kursorisch behandelt, und dies gilt auch für in frühen Alphabetschriften aufgezeichnete (z.B. (Alt)Aramäisch, Phönizisch, Ja’udisch). Gegenstand der Darstellung ist jeweils: Art der Überlieferung (u.a. Textgenres), Sprachbau, Dialekte, Verwandtschaftsbeziehungen zu anderen (alten oder rezenten) Sprachen.
Die „Akkadische Keilschriftlektüre“ dient der Vertiefung der in Ao1a erworbenen Kenntnisse des Akkadischen durch die Lektüre ausgewählter Keilschrifttexte oder Textausschnitte (ggf. auch aus anderen Überlieferungen [„Dialekte“]); damit sollen gleichzeitig erste Einblicke in die altorientalische (Kultur)Geschichte gewonnen werden.
Se1.1b.1 Vorlesung/(Pro)Seminar: Altorientalische Sprachen im Überblick (2 SWS)
Leistungsnachweis: Wird die Veranstaltung als (Pro)Seminar angeboten, ist ein kursbegleitendes Referat (45min., mit schriftlicher Ausarbeitung, Umfang: mind. 8 Seiten; der mündliche Vortrag wird mit 30%, die schriftliche Ausarbeitung mit 70% bei der Notenvergabe gewichtet) zu halten.
Se1.1b.2 Proseminar: Akkadische Keilschriftlektüre (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über ein Semester
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Pflichtmoduls Se1.1a
Modulabschlussprüfung: mündliche Prüfung (30-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Se1.1b.1 und Se1.1b.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.3.1.2 Wahlpflichtmodul Se1.2: Akkadisch II (10 CP)
Die Darstellung des Akkadischen wird anhand von Lektüreübungen fortgesetzt, die sich auch bisher noch nicht behandelten Dialekten resp. Sprachstufen widmen können (in diesem Fall erfolgt zu Beginn der Veranstaltung eine Einführung in die jeweiligen Charakteristika). Ziel ist es dabei, über den Erwerb weiterer Sprachkompetenz hinaus einen detaillierteren Einblick in Teilbereiche der Textüberlieferung sowie in darauf aufbauende Fragestellungen zur Geschichte, Kulturgeschichte oder Wissenschafts- und Forschungsgeschichte zu geben. Die Lehrveranstaltungen des Moduls sind identisch mit den Lehrveranstaltungen Ao2.1 und Ao2.2 des Moduls Ao2 im Schwerpunkt Altorientalische Sprachen.
Lehrveranstaltungen:
Se1.2.1 Seminar: Akkadische Textlektüre (2 SWS)
Se1.2.2 Proseminar: Akkadische Keilschriftlektüre (2 SWS)
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Wintersemester statt
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Pflichtmoduls Se1.1
Modulabschlussprüfung: Mündliche Prüfung (30-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Se1.2.1 und Se1.2.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.3.2 Wahlpflichtmodulgruppe Se2: Hebräisch/Aramäisch
III.3.2.1 Wahlpflichtmodul Se2.1: Hebraicum (20 CP)
In dem Modul werden die Grundlagen der hebräischen Sprache vermittelt, beginnend mit einer kurzen sprachgeschichtlichen Einführung. Vor allem werden Phonologie und Morphologie, in geringerem Maß Syntax behandelt. Die Studierenden sollen an die Benutzung von hebräischen Grammatiken und Wörterbüchern herangeführt werden, mit deren Hilfe sie die Lektüre und Übersetzung einfacher Texte bewältigen sollen. Im Unterricht werden regelmäßig Tonträger verwendet, die Benutzung des Sprachlabors wird empfohlen. Bei nachgewiesenen Vorkenntnissen in der hebräischen Sprache kann die Teilnahmeverpflichtung am den Lehrveranstaltungen des Pflichtmoduls durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung.
Das Modul ist identisch mit dem Modul Ju1 des Schwerpunkts Sprachen und Kulturwissenschaft des Judentums.
Lehrveranstaltungen:
Se2.1.1 Kurs: Hebräisch I (6 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Se2.1.2 Kurs: Hebräisch II (6 SWS)
Voraussetzung: Leistungsnachweis für Se2.1.1
Turnus: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (4-stdg.) und mündliche Prüfung (30-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Se2.1.2, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Se2.1.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.3.2.2 Wahlpflichtmodul Se2.2: Hebräisch/Aramäisch (10 CP)
Neben einer Einführung in das kulturelle Umfeld der Bibel sollen, aufbauend auf den in Modul Se2.1 erworbenen Grundlagen des biblischen Hebräisch, diese Kenntnisse vertieft werden, um auch anspruchsvollere Bibeltexte, etwa aus den Prophetenbüchern, zu bewältigen. Die Lesefähigkeit auch mittelschwerer neuhebräischer Texte (Zeitungslektüre) und eine selbständige Anwendung der Fachwörterbücher wird angestrebt. Des weiteren soll auf der Grundlage der Hebräischkenntnisse in die Anfangsgründe der aramäischen Sprache eingeführt werden.
Die Lehrveranstaltungen Se2.2.1 und Se2.2.2 sind identisch mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen des Moduls Ju3 im Schwerpunkt Sprachen und Kulturwissenschaft des Judentums, die Lehrveranstaltung Se2.2.3 mit der Lehrveranstaltung Ju2.2 des Moduls Ju2 im selben Schwerpunkt.
Lehrveranstaltungen:
Se2.2.1 Übung: Hebräische Bibellektüre (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Se2.2.2 Übung: Einführung in aramäische Texte (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Klausur (2-stdg.)
Se2.2.3 Übung: Neuhebräische Lektüre I (Hebräische Zeitungslektüre) (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Turnus: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls Se2.1.
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Se2.2.2, Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen Se2.2.1 und Se2.2.3 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
III.3.3 Wahlpflichtmodulgruppe Se3: Arabisch
III.3.3.1 Wahlpflichtmodul Se3.1: Einführung in die arabische Philologie I (12 CP)
Gegenstand des Moduls ist die Vermittlung der arabischen Morphologie und der einfacheren Satzstrukturen, deren Grundlagen hier systematisch erörtert werden. In begleitenden Übungen wird der theoretische Unterrichtsstoff nochmals gründlich aufgearbeitet und im Tutorium weiterhin gefestigt.
Lehrveranstaltungen:
Se3.1.1 Vorlesung/Übung Einführung in die arabische Philologie I (4 SWS)
Se3.1.2 Übung Praktische Übungen Arabisch I (2 SWS)
Se3.1.3 Tutorium Tutorium Arabisch I (2 SWS)
Turnus: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Wintersemester statt.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Se3.1.1 bis Se3.1.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung.
III.3.3.2 Wahlpflichtmodul Se3.2: Einführung in die arabische Philologie II (12 CP)
Aufbauend auf dem Modul Or1 hat dieses Modul hauptsächlich die Vermittlung der arabischen Syntax zum Inhalt Hier werden komplexere Satzstrukturen besprochen und Feinheiten in der Ausdrucksweise analysiert. Neben der systematischen Behandlung der Satzteile werden in diesem Rahmen auch vokalisierte Texte gelesen. In begleitenden Übungen wird der theoretische Unterrichtsstoff nochmals gründlich aufgearbeitet und im Tutorium weiterhin gefestigt. Die Teilnehmer sollen nach Abschluss des Moduls imstande sein, sowohl klassische als auch moderne Texte aller Art unter Heranziehung von Hilfsmitteln zu lesen.
Lehrveranstaltungen:
Se3.2.1 Vorlesung/Übung Einführung in die arabische Philologie II (4 SWS)
Se3.2.2 Übung Praktische Übungen Arabisch II (2 SWS)
Se3.2.3 Tutorium Tutorium Arabisch II (2 SWS)
Turnus: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Sommersemester statt.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss von Se3.1
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Se3.2.1 bis Se3.2.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.3.3.3 Wahlpflichtmodul Se3.3: Arabisch für Fortgeschrittene (6 CP)
In diesem Modul sollen die Teilnehmer angeregt werden, die im Modul „Einführung in die arabische Philologie“ erworbenen theoretischen Grundlagen in der Sprachpraxis in modernem Standardarabisch umzusetzen. Durch Hörverständnisübungen sollen sie ein aktives Sprachfertigkeitsniveau erreichen, das sie in die Lage versetzt, Gesprächen über aktuelle Themen in den Grundzügen zu folgen. Das aktiv zur Verfügung stehende Vokabular soll soweit ausgebaut werden, dass sie Gespräche über Alltagsthemen führen und einfache Texte und Briefe schriftlich verfassen können.
Bei nachgewiesenen Vorkenntnissen in der arabischen Sprache kann die Teilnahmeverpflichtung am Pflichtmodul Se3.2 „Arabisch für Fortgeschrittene“ durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung.
Lehrveranstaltungen:
Se3.3.1 Übung: Praktische Übungen Arabisch III (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
Se3.3.2 Übung Praktische Übungen Arabisch IV (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für Se3.3.1.
Turnus: Das Modul beginnt jedes Wintersemester und erstreckt sich über zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: Erfolgreiches Absolvieren der Module Se3.1 und Se3.2
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.).
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Se3.3.1, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Se3.3.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
Zu absolvieren sind zwei der drei Pflichtmodulgruppen PR1-PR4, PR5-PR6 und PR7-PR8.
Bei Kombination des Ergänzungsbereichs als internes Nebenfach mit dem Hauptfachschwerpunkt Sprachen und Kulturen Südostasiens ist die Wahl der Pflichtmodulgruppe PR5-PR6 ausgeschlossen.
III.4.1 Pflichtmodul PR1 Grundwissen Japanologie (6 CP)
Das Modul Grundwissen Japanologie vermittelt Basiskenntnisse über Japan in den einschlägigen landeskundlichen Bereichen (Geographie, Gesellschaft, Kultur/Populär- und Alltagskultur, Lifestyle und Werteorientierungen, Religion, Politik, Wirtschaft und Technik) sowie grundlegende Kenntnisse der japanologischen Hilfsmittel. Angestrebte Lernziele sind hierbei:
das Erfassen historischer und gegenwärtiger kultureller, intellektueller und sozialer Gegebenheiten in Japan unter Berücksichtigung des aktuellen japanwissenschaftlichen Forschungs- und Diskussionsstandes;
die Befähigung zur selbständigen Recherche von japanischen und japanwissenschaftlichen Begriffen in den relevanten Nachschlagewerken und Foren des World Wide Web.
Das Modul ist identisch mit dem Modul J1 des Ergänzungsbereichs Japanische Sprach- und Kulturwissenschaft. Die Lehrveranstaltungen sind identisch mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen im im Modul J2 des BA-Studiengangs Japanologie im HF und können durch diese ersetzt werden
Lehrveranstaltungen:
PR1.1 Vorlesung/Übung Landeskunde Japans (2 SWS)
Teilnahmenachweis: Kurzreferat
PR1.2. Übung Hilfsmittel der Japanologie (2 SWS)
Teilnahmenachweis: Bearbeitung von Übungsblättern pro Sitzung
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über insgesamt zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung für PR1.2: erfolgreicher Abschluss des Moduls PR3
Modulabschlussprüfung: Klausur (3-stdg.). Inhalt: Lernstoff der Lehrveranstaltungen PR1.1 und PR1.2
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen PR1.1 und PR1.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.4.2 Pflichtmodul PR2 Problemorientiertes Lernen (POL) „Sprache und Gesellschaft in Japan“ (4 CP)
Die Projektarbeit umfasst eine eigenständige Medien- und Literaturrecherche (ggf. in Gruppen) sowie die japanwissenschaftliche Aufbereitung des Materials zum Thema „Sprache und Gesellschaft in Japan“ in Form einer Hausarbeit.
Lehrveranstaltung:
PR 2.1. Praktikum (POL): Lektürebericht Medienrecherche: “Sprache und Gesellschaft in Japan” (Selbststudium, 120h)
Leistungsnachweis: Hausarbeit (7 Seiten)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt im Sommersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls PR 3
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung PR 2.1.
III.4.3 Pflichtmodul PR3 Modernes Japanisch Grundstufe I (10 CP)
Der Kurs Grundstufe Japanisch I bietet eine Einführung in die japanische Sprache und vermittelt grundlegende Sprachfähigkeiten in den Bereichen Lesen, Schreiben, Hören, Verstehen und Sprechen. Die Studierenden erwerben einen Basiswortschatz sowie aktive und passive Kenntnisse der wichtigsten grammatikalischen Strukturen und sollen im Laufe des Kurses dazu in der Lage sein, einfache Gespräche auf Japanisch zu führen. Der Kurs hat folgende Ziele:
1. Vermittlung einfacher grammatischer Strukturen der japanischen Sprache, 2. Einübung der beiden japanischen Silbenzeichensysteme (je 46 Schriftzeichen [kana]), 3. Einführung in die Grundzüge der „Kanji“-Wortzeichen sowie Einübung von ca. 250 Kanji-Zeichen, 4. Üben von Aussprache und Satzmelodie der japanischen Sprache.
Bei Nachweis von Vorkenntnissen in der japanischen Sprache kann die Teilnahmeverpflichtung nach erfolgtem Einstufungstest durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Modulabschlussprüfung.
Das Modul ist identisch mit dem Modul J5 des Ergänzungsbereichs Japanische Sprach- und Kulturwissenschaft. Die Lehrveranstaltungen sind inhaltlich identisch mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen im Modul J1 des BA-Studiengangs Japanologie im HF und können durch diese ersetzt werden.
Lehrveranstaltung:
PR3.1. Kurs Grundstufe Japanisch I (6 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul PR3 beginnt jährlich zum Wintersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (90min) und mündliche Prüfung (je Kandidat/in 10min)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung PR3.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung.
III.4.4 Pflichtmodul PR4 Modernes Japanisch Grundstufe II (10 CP)
Der Kurs Grundstufe Japanisch II bietet eine Fortsetzung der Einführung in die japanische Sprache und vermittelt grundlegende Sprachfähigkeiten in den Bereichen Lesen, Schreiben, Hören, Verstehen und Sprechen. Die Studierenden erwerben einen Basiswortschatz sowie aktive und passive Kenntnisse der wichtigsten grammatikalischen Strukturen und sollen im Laufe des Kurses dazu in der Lage sein, einfache Gespräche auf Japanisch zu führen. Der Kurs hat folgende Ziele:
1. Vermittlung einfacher grammatischer Strukturen der japanischen Sprache, 2. Einübung in die Grundzüge der „Kanji“-Wortzeichen sowie Einübung von weiteren 250 Kanji-Zeichen, 3. Üben von Aussprache und Satzmelodie der japanischen Sprache.
Bei Nachweis von Vorkenntnissen in der japanischen Sprache kann die Teilnahmeverpflichtung nach erfolgtem Einstufungstest durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Modulabschlussprüfung.
Das Modul ist identisch mit dem Modul J6 des Ergänzungsbereichs Japanische Sprach- und Kulturwissenschaft. Die Lehrveranstaltungen sind inhaltlich identisch mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen im Modul J5 des BA-Studiengangs Japanologie im HF und können durch diese ersetzt werden.
Lehrveranstaltung:
PR4.1. Kurs Grundstufe Japanisch II (6 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul PR4 beginnt jährlich zum Sommersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls PR3
Modulabschlussprüfung: Klausur (90min) und mündliche Prüfung (je Kandidat/in 10min)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung PR4.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung.
III.4.5. Pflichtmodul PR5 Bahasa Indonesia Grundkursmodul (19 CP)
Das Bahasa Indonesia Modul, bestehend aus Bahasa Indonesia für Anfänger I+II und dem dazugehörigen Tutorium, bietet eine Einführung in die indonesische Sprache und vermittelt grundlegende sprachliche Kompetenzen in den Bereichen Sprechen, Hören, Verstehen, Lesen und Schreiben. Die Studierenden erwerben einen Basiswortschatz und aktive und passive Kenntnisse der wichtigsten grammatischen Strukturen und sollen zu einfachen Gesprächen auf Indonesisch befähigt werden. Auch der Gebrauch von Wörterbüchern und Grammatiken wird geübt. Darüber hinaus ist die interkulturelle Kommunikation – in Indonesien und anderswo - ein wichtiger Bestandteil des Moduls. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Indonesischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für die Leistungsnachweise und die Modulabschlussprüfung.
Das Modul ist identisch mit dem Modul SOA1 des Schwerpunkts Sprachen und Kulturen Südostasiens.
Lehrveranstaltungen:
PR5.1. Kurs Bahasa Indonesia für Anfänger I (6 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
PR5.2. Kurs Bahasa Indonesia für Anfänger II (6 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis PR5.1
PR5.3. Tutorium Bahasa Indonesia (1 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis PR5.1
Turnus des Angebots: Das Modul PR5 beginnt jährlich im Wintersemester und erstreckt sich über insgesamt zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen PR5.2 und PR5.3, Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung PR5.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.4.6 Pflichtmodul PR6 Linguistik und Grundwissen (11 CP)
Das Modul, bestehend aus einer Vorlesung, einem Kurs und zwei Seminaren, beginnt mit der Vermittlung von Grundkenntnissen über die historische Vernetzung politischer, wirtschaftlicher und kultureller Vorgänge in Südostasien seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Der Sprachkurs Bahasa Indonesia für Fortgeschrittene I baut auf das Indonesisch Grundkursmodul auf und führt u.a. in den regional unterschiedlichen Gebrauch der Bahasa Indonesia ein, womit die Grundlage für die linguistische Betrachtung gelegt wird. Die zwei Seminare bieten eine Einführung in die Geschichte der austronesischen (malaio-polynesischen) Sprachfamilie unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der Sprachen im westaustronesischen Raum. Die Strukturen ausgewählter moderner Regionalsprachen dieses Sprachraums werden beschrieben und miteinander verglichen. Außerdem befaßt sich dieses Modul mit der Sprachenpolitik in der sog. 'Malaiischen Welt' (Indonesien, Malaysia, Brunei Darussalam) unter besonderer Berücksichtigung des Einflusses, den Faktoren wie Politik, Wirtschaft und staatliche Sprachenzentren dieser Länder auf die Entwicklung der Nationalsprachen nehmen. Der Status des Malaiischen in Singapur wird ebenfalls in die Beschreibung mit einbezogen.
Die Lehrveranstaltungen sind identisch mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen der Module SOA2, SOA3 und SOA7 des Schwerpunkts Sprachen und Kulturen Südostasiens.
Lehrveranstaltungen:
PR6.1. Vorlesung Grundwissen Südostasienwissenschaften (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: keine
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
PR6.2. Kurs Bahasa Indonesia für Fortgeschrittene I (1 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls PR5
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.)
PR6.3. Seminar Sprachenpolitik in Südostasien (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls PR5
Leistungsnachweis: Klausur (2-stdg.) oder mündliches Referat
PR6.4. Seminar Austronesische Sprachen (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis PR6.3
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über insgesamt drei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.), ersatzweise kann auch eine schriftliche Hausarbeit (ca. 15 Seiten) anerkannt werden
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung PR6.4, Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltungen PR6.1, PR6.2 und PR6.3 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.4.7 Pflichtmodul PR7 Modernes Koreanisch Grundstufe (18 CP)
Das Modul bietet eine Einführung in die moderne koreanische Sprache und Schrift und vermittelt grundlegende sprachliche Kompetenzen in den Bereichen Sprechen, Hören, Verstehen, Lesen und Schreiben. Die Studierenden erwerben einen Basiswortschatz und aktive und passive Kenntnisse der wichtigsten grammatischen Strukturen und sollen zu einfachen Gesprächen auf Koreanisch und dem Verständnis einfacher Texte befähigt werden. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Koreanischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung. Das Modul ist identisch mit dem Modul Ko1 des Ergänzungsbereichs Sprache und Kultur Koreas.
Das Modul ist identisch mit dem Modul Ko1 des Ergänzungsbereichs Sprache und Kultur Koreas.
Lehrveranstaltungen:
PR7.1 Sprachkurs Modernes Koreanisch I (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (90 Minuten)
PR7.2 Übung Sprachpraxis Koreanisch I (2 SWS)
Dringend empfohlen wird die vorherige oder parallele Absolvierung der Lehrveranstaltung PR7.1
PR7.3 Sprachkurs Modernes Koreanisch II (4 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für PR7.1. und Teilnahmenachweis für PR7.2
PR7.4 Übung Sprachpraxis Koreanisch II (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für PR7.1. und Teilnahmenachweis für PR7.2; dringend empfohlen wird die vorherige oder parallele Absolvierung der Lehrveranstaltung PR7.3
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über insgesamt zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für PR7.2, PR7.3 und PR7.4, Leistungsnachweis für PR7.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung.
III.4.8 Pflichtmodul PR8 Grundwissen zur Geschichte, Kultur und Gesellschaft Koreas (12 CP)
Das Modul PR8 bietet eine Einführung in wesentliche historische und kulturelle Entwicklungen Koreas und vermittelt einen Überblick über vielfältige Bereiche von Kultur und Gesellschaft des modernen Korea. Es soll die Studierenden zur eigenständigen koreabezogenen Informationsbeschaffung und Recherche anleiten sowie zu deren kritischer Aufbereitung. Das Modul ist identisch mit dem Modul Ko3 des Ergänzungsbereichs Sprache und Kultur Koreas
Das Modul ist identisch mit dem Modul Ko3 des Ergänzungsbereichs Sprache und Kultur Koreas..
Lehrveranstaltungen:
PR8.1 Proseminar I oder Vorlesung I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (90 Minuten)
PR8.2 Proseminar II oder Vorlesung II (2 SWS)
PR8.3 Proseminar III oder Vorlesung III (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Semester und erstreckt sich über zwei Semester. Bei ausreichendem Lehrangebot kann das Modul auch in einem Semester absolviert werden.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Schriftliche Hausarbeit (12 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für PR8.2 und PR8.3. Leistungsnachweis für PR8.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung.
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule Ko1 bis Ko5.
In Modul Ko5 sind ggfs. Lehrveranstaltungen aus anderen ostasienbezogenen Fächern (insbesondere der Japanologie und Sinologie) anrechenbar; eine Doppelanrechnung ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit der Teilnahme ist abhängig von den Kapazitäten und der Zustimmung der jeweiligen Fächer und dem Einvernehmen mit der Leitung des Studiengangs.
III.5.1 Pflichtmodul Ko1 Modernes Koreanisch Grundstufe (18 CP)
Das Modul bietet eine Einführung in die moderne koreanische Sprache und Schrift und vermittelt grundlegende sprachliche Kompetenzen in den Bereichen Sprechen, Hören, Verstehen, Lesen und Schreiben. Die Studierenden erwerben einen Basiswortschatz und aktive und passive Kenntnisse der wichtigsten grammatischen Strukturen und sollen zu einfachen Gesprächen auf Koreanisch und dem Verständnis einfacher Texte befähigt werden. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Koreanischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung.
Lehrveranstaltungen:
Ko1.1 Sprachkurs Modernes Koreanisch I (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (90 Minuten)
Ko1.2 Übung Sprachpraxis Koreanisch I (2 SWS)
Dringend empfohlen wird die vorherige oder parallele Absolvierung der Lehrveranstaltung Ko1.1
Ko1.3 Sprachkurs Modernes Koreanisch II (4 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für Ko1.1. und Teilnahmenachweis für Ko1.2
Ko1.4 Übung Sprachpraxis Koreanisch II (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis fürKo1.1. und Teilnahmenachweis für Ko1.2; dringend empfohlen wird die vorherige oder parallele Absolvierung der Lehrveranstaltung Ko1.3
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über insgesamt zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für Ko1.2, Ko1.3 und Ko1.4, Leistungsnachweis für Ko1.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung.
III.5.2 Pflichtmodul Ko2 Modernes Koreanisch Mittelstufe (12 CP)
Das Modul Ko2 baut auf den im Modul Ko1 erworbenen Kenntnissen der koreanischen Sprache und Schrift auf und vertieft und erweitert die aktiven sprachlichen Kompetenzen, das Hörverständnis und insbesondere die Lesefähigkeit. Die Studierenden werden mit verschiedenen Textsorten vertraut gemacht. Sofern muttersprachliche Vorkenntnisse des Koreanischen nachgewiesen werden, kann die Teilnahmepflicht an den jeweiligen Kursen durch die Veranstaltungsleitung reduziert werden; dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis und die Modulabschlussprüfung.
Lehrveranstaltungen:
Ko2.1 Sprachkurs Modernes Koreanisch III (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (90 Minuten)
Ko2.2 Übung Sprachpraxis Koreanisch III (2 SWS)
Dringend empfohlen wird die vorherige oder parallele Absolvierung der Lehrveranstaltung Ko2.1
Ko2.3 Sprachkurs Modernes Koreanisch IV (2 SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis für Ko2.1 und Teilnahmenachweis für Ko2.2
Ko2.4 Übung Sprachpraxis Koreanisch IV (2SWS)
Teilnahmevoraussetzung: Leistungsnachweis fürKo2.1 und Teilnahmenachweis für Ko2.2; dringend empfohlen wird die vorherige oder parallele Absolvierung der Lehrveranstaltung Ko2.3
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über insgesamt zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Moduls Ko1.
Modulabschlussprüfung: Klausur (2-stdg.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für Ko2.2, Ko2.3 und Ko2.4, Leistungsnachweis für Ko2.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung.
III.5.3 Pflichtmodul Ko3 Grundwissen zur Geschichte, Kultur und Gesellschaft Koreas (12 CP)
Das Modul Ko3 bietet eine Einführung in wesentliche historische und kulturelle Entwicklungen Koreas und vermittelt einen Überblick über vielfältige Bereiche von Kultur und Gesellschaft des modernen Korea. Es soll die Studierenden zur eigenständigen koreabezogenen Informationsbeschaffung und Recherche anleiten sowie zu deren kritischer Aufbereitung.
Lehrveranstaltungen:
Ko3.1 Proseminar I oder Vorlesung I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (90 Minuten)
Ko3.2 Proseminar II oder Vorlesung II (2 SWS)
Ko3.3 Proseminar III oder Vorlesung III (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Semester und erstreckt sich über zwei Semester. Bei ausreichendem Lehrangebot kann das Modul auch in einem Semester absolviert werden.
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Schriftliche Hausarbeit (12 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für Ko3.2 und Ko3.3. Leistungsnachweis für Ko3.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung.
III.5.4 Pflichtmodul Ko4 Vertiefung: Ausgewählte Themen zur Geschichte, Kultur und Gesellschaft Koreas (12 CP)
Das Modul Ko4 erweitert und vertieft die in Modul Ko3 erworbenen Kenntnisse über Geschichte, Kultur und Gesellschaft Koreas. Anhand ausgewählter Themen erfolgt die Einführung in unterschiedliche theoretische und methodische Ansätze zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit koreabezogenen Fragestellungen. Die Studierenden werden dazu angeleitet, nicht nur internationale koreabezogenen Forschungsergebnisse, sondern auch Quellen- und Sekundärtexte in koreanischer Sprache zu erarbeiten und wissenschaftlich auszuwerten.
Lehrveranstaltungen:
Ko4.1 Seminar I (2 SWS)
Leistungsnachweis: Schriftliche Hausarbeit (20 Seiten)
Ko4.2 Seminar II (2 SWS)
Ko4.3 Seminar III oder Proseminar oder Vorlesung oder Übung für Fortgeschrittene nach Wahl (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Semester und erstreckt sich über zwei Semester. Bei ausreichendem Lehrangebot kann das Modul auch in einem Semester absolviert werden.
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Module Ko1, Ko2 und Ko3
Modulabschlussprüfung: Schriftliche Hausarbeit (20 Seiten)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für Ko4.2 und Ko4.3. Leistungsnachweis für Ko4.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung.
III.5.5 Pflichtmodul Ko5 Korea und Ostasien (6 CP)
Das Modul Ko5 vermittelt Kenntnisse über Koreas Beziehungen zu anderen Staaten und Kulturen in Ost- und Südostasien. Außerdem vermittelt es Kenntnisse über Geschichte, Geistesgeschichte, Kultur und Gesellschaft Chinas und Japans, insbesondere soweit sie im Hinblick auf die Austauschbeziehungen zwischen Korea und China bzw. Japan relevant sind. Die zu besuchenden Lehrveranstaltungen müssen unterschiedliche Inhalte aufweisen.
Lehrveranstaltungen:
Ko5.1 PS oder andere Lehrveranstaltung (2 SWS)
Ko5.2 PS oder andere Lehrveranstaltung (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Mündliches Referat oder Schriftliche Hausarbeit (12 Seiten) oder Klausur (90 Minuten)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Semester und erstreckt sich über bis zu zwei Semester.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für Ko5.1 und Ko5.2. Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung.
Zu absolvieren sind die Pflichtmodule Ao1a bis Ao5.
III.6.1a Pflichtmodul Ao1a: Einführung in das Akkadische (14 CP)
Ziel des Moduls ist der Erwerb solider Kenntnisse über das Akkadische in seiner „klassisch-babylonischen“ Ausprägung (Sprache des Kodex Hammurabi [18. Jh. v. Chr.]) und des Systems der akkadischen Keilschrift in ihrer neuassyrischen Ausformung. Im Vordergrund stehen Lese- sowie passive Sprachkompetenz. Das Akkadische wird in einer Übersicht in das Korpus der altorientalischen Sprachen eingebettet, die in ihrem Aufbau sowie in der Quantität und Qualität der Textüberlieferung dargestellt werden. Einführung in die fachspezifischen Hilfsmittel.
Lehrveranstaltungen:
Ao1a.1 Übung: Einführung in das Akkadische (4 SWS)
Ao1a.2 Tutorium: Tutorium zu „Einführung in das Akkadische“ und Einführung in die Keilschriftlektüre (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über ein Semester
Teilnahmevoraussetzung: keine
Modulabschlussprüfung: Klausur (90-min., Textbearbeitung)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Ao1a.1 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.6.1b Pflichtmodul Ao1b: Akkadisch I (6 CP)
Die Veranstaltung „Altorientalische Sprachen im Überblick“ enthält eine Darstellung sämtlicher aus dem Bereich des Alten Orients überlieferter Sprachen (außer den indogermanischen Sprachen des iranischen Raumes [Medisch, Altpersisch]), wobei die in Keil- und (vorderasiatischen) Hieroglyphenschriften überlieferten im Vordergrund stehen. Unter diesen gilt besonderes Augenmerk den Großkorpussprachen Sumerisch, Akkadisch, Elamisch, Hurritisch, Hethitisch/Luwisch und Ugaritisch; andere, nur in geringerem Umfang (z.B. Hattisch, Urartäisch, Kassitisch) oder gar nur in Resten (z.B. Gutäisch, Lullubäisch) faßbare Idiome werden kursorisch behandelt, und dies gilt auch für in frühen Alphabetschriften aufgezeichnete (z.B. (Alt)Aramäisch, Phönizisch, Ja’udisch). Gegenstand der Darstellung ist jeweils: Art der Überlieferung (u.a. Textgenres), Sprachbau, Dialekte, Verwandtschaftsbeziehungen zu anderen (alten oder rezenten) Sprachen.
Die „Akkadische Keilschriftlektüre“ dient der Vertiefung der in Ao1a erworbenen Kenntnisse des Akkadischen durch die Lektüre ausgewählter Keilschrifttexte oder Textausschnitte (ggf. auch aus anderen Überlieferungen [„Dialekte“]); damit sollen gleichzeitig erste Einblicke in die altorientalische (Kultur)Geschichte gewonnen werden.
Ao1b.1 Vorlesung/(Pro)Seminar: Altorientalische Sprachen im Überblick (2 SWS)
Leistungsnachweis: Wird die Veranstaltung als (Pro)Seminar angeboten, ist ein kursbegleitendes Referat (45min.) zu halten.
Ao1b.2 Proseminar: Akkadische Keilschriftlektüre (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über ein Semester
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Pflichtmoduls Ao1a
Modulabschlussprüfung: mündliche Prüfung (30-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Ao1b.1 und Ao1b.2 und Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.6.2 Pflichtmodul Ao2: Akkadisch II (12 CP)
Die Darstellung des Akkadischen wird anhand von Lektüreübungen fortgesetzt, die sich auch bisher noch nicht behandelten Dialekten resp. Sprachstufen widmen können (in diesem Fall erfolgt zu Beginn der Veranstaltung eine Einführung in die jeweiligen Charakteristika). Ziel ist es dabei, über den Erwerb weiterer Sprachkompetenz hinaus einen detaillierteren Einblick in Teilbereiche der Textüberlieferung sowie in darauf aufbauende Fragestellungen zur Geschichte, Kulturgeschichte oder Wissenschafts- und Forschungsgeschichte zu geben.
Lehrveranstaltungen:
Ao2.1 Seminar: Akkadische Textlektüre I (2 SWS)
Ao2.2 Übung: Akkadische Keilschriftlektüre I (2 SWS)
Ao2.3 Vorlesung/Proseminar: (Forschungs)Geschichte/Geisteskultur (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Mündliche Prüfung (30-min.) oder Referat (mündlich, 45-min., mit schriftlicher Ausarbeitung, Umfang: mind. 8 Seiten).
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Wintersemester statt
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Pflichtmoduls Ao1
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Ao2.1 bis Ao2.3 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
III.6.3 Pflichtmodul Ao3: Akkadisch III (10 CP)
Fortsetzung der akkadischen Textlektüre, ggf. auch in einem/einer bisher nicht behandelten Dialekt/Sprachstufe (in diesem Fall erfolgt zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung eine Einführung in die Charakteristika) sowie einer bisher noch nicht behandelten Ausprägung der Keilschrift; Behandlung relevanter Fragestellungen zu Textüberlieferung und -interpretation.
Lehrveranstaltungen:
Ao3.1 Seminar: Akkadische Textlektüre II (2 SWS)
Ao3.2 Seminar: Akkadische Keilschriftlektüre II (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Referat (mündlich, 45-min., mit schriftlicher Ausarbeitung, Umfang: mind. 8 Seiten).
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über zwei Semester
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Pflichtmoduls Ao2
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Ao3.1 und Ao3.2 und Bestehen der einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung
III.6.4 Pflichtmodul Ao4: Altorientalische Ergänzungssprache (12 CP)
Ziel des Moduls ist der Erwerb solider Kenntnisse über eine weitere altorientalische Sprache in einer „klassischen“ Ausprägung (Sumerisch [Sprache des Gudea von Lagas], Hethitisch [Junghethitisch], Hurritisch [Mittani-Hurritisch], Ugaritisch oder Elamisch [„Royal Achaemenid Elamite“]) und damit passiver Sprachkompetenz. Detaillierte Darstellung des Sprachbaues (d. h. Einführung in den Lautbestand, die Morphologie und Syntax) sowie der Quantität und Qualität der Textüberlieferung. Die sich im Folgesemester anschliessende Lektüreübung kann auch Texte eines/einer anderen Dialekts/Sprachstufe zum Gegenstand haben. Einführung in die fachspezifischen Hilfsmittel.
Das Hethitische kann nur dann als zweite altorientalische Sprache belegt werden, wenn es nicht bereits im Rahmen des Moduls IS4 des Schwerpunkts Indogermanische Sprachwissenschaft belegt worden ist.
Lehrveranstaltungen:
Ao4.1 Übung: Einführung in eine zweite altorientalische Sprache (4 SWS)
Leistungsnachweis: Klausur (90 min., Textbearbeitung).
Ao4.2 Proseminar: Lektüre in einer zweiten altorientalischen Sprache (2 SWS)
Turnus des Angebots: Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über zwei Semester
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Pflichtmoduls Ao2
Modulabschlussprüfung: Mündliche Prüfung (30-min.)
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung Ao4.1, Teilnahmenachweis für die Lehrveranstaltung Ao4.2 sowie Bestehen der Modulabschlussprüfung
III.6.5 Pflichtmodul Ao5: Altorientalische Textlektüre (6 CP)
Durch die Lektüre anspruchsvollerer Texte in den beiden erlernten Sprachen sollen spezifische Fragestellungen zur Textüberlieferung und -interpretation behandelt werden. Die/der Lehrende kann dabei Texte bisher nicht behandelter Dialekte/Sprachstufen und Ausprägungen der akkadischen Keilschrift (in der Veranstaltung Ao5.1) auswählen (in diesem Fall erfolgt eine Einführung in die jeweiligen Charakteristika). Es werden gleichermaßen sprachliche wie inhaltliche Fragestellungen behandelt. Die einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung kann nach Wahl der oder des Studierenden in der Veranstaltung Ao5.1 oder Ao5.2 abgelegt werden.
Lehrveranstaltungen:
Ao5.1 Seminar: Akkadische Keilschriftlektüre (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Referat (mündlich, 45-min., mit schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von mind. 10 Seiten).
Ao5.2 Seminar: Lektüre in einer zweiten altorientalischen Sprache (2 SWS)
Einzelne veranstaltungsbezogene Modulprüfung: Referat (mündlich, 45-min., mit schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von mind. 10 Seiten).
Turnus des Angebots: Die Lehrveranstaltungen des Moduls finden in jedem Sommersemester statt
Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss der Pflichtmodule Ao3 und Ao4
Modulabschlussprüfung: keine
Voraussetzung für die Vergabe der CP: Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen Ao5.1 und Ao5.2 und Bestehen der gewählten einzelnen veranstaltungsbezogenen Modulprüfung