TITUS
Johannes Fischart, Geschichtsklitterung
Part No. 302
Paragraph: 15
Zu
seinem
Leibrock
nam
man
51
achtzehen
hundert
ballen
52
Genuesischen
Kremmesinsammat
nach
Palmen
wol
gemessen
,
sampt
der
grösten
vberleng
,
wol
inn
grän
gedunckt
,
vmbher
fein
gebordirt
mit
Schönen
gefeihelten
Zünglein
vnd
Page of re-edition: 172
Laubwerck
,
wie
man
etwan
vmb
den
Harnischkragen
vnd
Rittergürtel
pflegt
zutragen
,
vnnd
noch
heut
vmb
die
Wapen
,
Schilt
vnnd
Helm
malet
.
Ein
fein
Wapenröcklin
,
daran
Silbere
Schellelein
vnnd
Flinderlein
53
zum
Thurniren
vnnd
Schlittenfahrn
an
Kettlein
hingen
.
Dann
solchs
war
damals
der
brauch
,
daß
man
mit
eim
klingenden
gepräng
vnd
prangenden
gekläng
,
als
wann
der
HohePriester
Page: 222
ins
Heyligthumb
gieng
,
auff
den
Platz
erschien
:
Seither
aber
die
Thurnier
,
das
ist
,
die
Adels
Probir
,
sind
abgangen
,
haben
die
Fuhrleut
jren
Gäulen
die
Schellen
angehengt
.
Ist
dannoch
besser
als
wann
mans
den
SaumEseln
,
MüllerEseln
,
vnd
Colmarischen
Misteseln
anhengt
,
dann
man
kent
sie
ohn
das
,
vnd
sie
einander
noch
baß
.
Auch
vber
54
Rucken
,
Arm
vnnd
Prust
wars
mit
Guldenen
Passamenten
eingefasset
,
vnnd
mit
Perlin
bestickt
,
fein
Knap
vnnd
Bund
wie
des
Papstes
Maulesel
,
der
einmal
ein
Auffrhur
zu
Rom
auf
Fronleichnamstag
macht
,
vnnd
schwerlich
ist
absoluiert
worden
.
Mit
disem
geschmuck
allem
anzuzeigen
55
,
daß
er
etwann
ein
feiner
Han
,
vnd
ein
feins
Feistinseidele
vnnd
Fartzflasch
werden
solt
.
Die
gefaltene
vnd
eingeschnierete
Reutröck
wie
die
Kocherspergische
Falten
Juppen
waren
noch
nit
auffkommen
.
Dann
was
soll
diß
ruckenspannen
,
vnd
sorgfeltig
einfalten
,
einstechen
,
vnd
einwinden
der
Weiberröck
?
kurtzumb
wann
man
die
Stifel
nicht
meh
wachtelt
,
so
müssen
die
Kleider
gewachtelpfeiffelet
werden
:
Wolan
so
secht
wol
zu
,
das
es
nicht
auß
den
falten
komm
,
der
Bub
müßt
es
sonst
gethan
haben
,
macht
eh
eigene
Wachtelhöltzer
dazu
,
wie
zu
den
Hembdkrösen
:
Aber
was
gehn
mich
ewere
Faltzenschindelen
an
,
ich
mag
euch
die
falten
nicht
weiter
verrucken
:
gürtet
darfür
den
Degen
auffs
Miltz
,
Hosenbendel
geben
auch
gut
Feldzeychen
.
Dann
die
Amiralischen
Hemder
zu
Montgontour
haß
ich
.
Jr
habt
doch
jetzund
feine
glate
behafftete
vnd
befransete
mutzen
mit
runden
Schößlin
oder
dreien
zipffelen
,
wie
man
etwann
die
Ledere
Koller
machet
,
die
man
zwischen
den
Beinen
zusamen
band
,
als
man
noch
die
lange
weichen
vnnd
Mastbeuch
zog
.
Ha
wie
schöne
Pauianröcklin
,
wann
die
Ermel
entzwey
Page: 223
geschnitten
sind
,
daß
die
Lackeyen
daher
fligen
,
vnd
die
Seiten
voll
Nestelen
hencken
,
deren
keiner
zu
ist
,
als
hetten
jhnen
die
Hund
auß
der
seiten
gessen
.
Es
steht
wol
wie
die
knöpflin
Page of re-edition: 173
an
den
56
Röcken
,
auff
allen
ecken
,
jhre
Knöpffigkeit
auffzudecken
.
Aber
'quæstio
'
:
Welchs
ist
Närrischer
oder
nötiger
,
daß
der
Mantel
den
Latz
deck
,
oder
das
gesäß
.
Ist
wunder
,
das
weil
sie
fornen
die
Mäntel
auff
beiden
seiten
schlitzen
,
damit
das
Latzgesperr
raum
hab
,
warumb
sie
nicht
so
mehr
Mentel
machen
,
wie
die
Niderländischen
Mäntel
,
fornen
kürtzer
als
hinden
,
wie
den
Schwangern
Frawen
.
Oder
ich
frag
,
sind
die
Röck
erdacht
zur
deck
,
oder
für
Regensäck
:
Ich
halt
nicht
allein
für
Kält
vnnd
Regen
(sonst
trüg
man
sie
nicht
inn
Stätten
,
vber
Tisch
,
zum
Dantz
,
zu
Hof
vnnd
im
Sommer)
57
sonder
zur
deck
der
hindern
vnd
fordern
Scham
,
wie
Adams
zweizipffeliger
Beltz
außweißt
,
dann
er
het
im
selben
heissen
Land
sonst
keenen
bedörfft
,
er
hab
dann
glaubt
,
was
gut
sey
für
hitz
,
sey
auch
gut
für
Frost
,
wie
die
Bronnen
,
wie
der
Weber
dunckkeller
,
wie
der
Weiber
Brautbeltz
,
vnd
der
Männer
Wolffsbeltz
.
Darumb
haben
die
Männer
erstlich
nur
Mäntel
getragen
,
daher
auch
der
namen
ist
:
Hosen
vnd
Wammes
ist
inn
Kriegen
von
Kürissen
entstanden
,
vnd
ist
der
letzt
Närrisch
fund
:
Aber
man
sicht
,
daß
die
Alte
lange
Kleydung
der
Türcken
,
die
kurtzen
Hosenwämmstler
gar
nah
verstecket
.
This text is part of the
TITUS
edition of
Johannes Fischart, Geschichtsklitterung
.
Copyright
TITUS Project
, Frankfurt a/M, 7.5.2019. No parts of this document may be republished in any form without prior permission by the copyright holder.