TITUS
Johannes Fischart, Geschichtsklitterung
Part No. 651
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Paragraph: 5      Da er nun ankam, wolt er meim Vrane11 die füß küssen, aber man wolts als ein vnbillich ding nicht gestatten, sondern vmbfieng jhn gantz geselliglich : er presentiert seine geschenck, Page of re-edition: 407  aber sie wurden wol bedancket, doch als zu vnmässig nit angenommen : er stellt sich vnnd seine Nachkommene dar für willige Knecht : aber es ward gleicher gestalt als vnzimmlich abgedanckt : vbergab durch erkantnuß der Ständ sein Land vnd Königreich, zugleich damit die verschreibung vnd vertragsarticul, von denen so darinn zusprechen, bekräfftigt vnd versigelt, darüber auffgericht, vberreichend : aber ward gantz vnd gar abgeschlagen, vnd die Contractsprieff ins fewr geworffen. Demnach12 war diß der beschluß, dieser handlung, daß meim Vrane13 ob dieser einfaltigen Page: 527   gutwilligkeit vnd wolgemeynter einfalt der Canarrier die augen anfiengen vberzugehn : Vnnd durch glimpfliche geschickte reden, seine, jhnen erzeigte wolthaten zuringern, vnd jre bescheidenheit hingegen zuerheben mußte vnterstehn : Endlich14 war diß der außgang, das an statt einer vnerschwinglichen vnd Blutstelligen rantzon von fünff vnd zwentzig mal hundert tausent Kronen, die man jhnen trotzlich het abheischen, vnd zu versicherung dessen des Königs älteste Söhn für Geisel abtringen mögen, sie sich zu jmmerwerenden Steurverpflichten Nachbarn vnnd Lehensleuten haben verbünden, vnnd jeglichs Jar zwo Million lötigs Golts zugülten vnd zu gelten versprochen : welches sie vns auch erstes Jars bestimpter massen vernüget : des andern aber freies willens 23 hundert tausent Kronen, des dritten 26 hundert tausent, das viert drey Million gezahlet, vnd also von Jar zu Jar gutwillig gestigen15, biß wir jhnen solche vnmaß einzustellen verursacht worden.

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