TITUS
Johannes Fischart, Geschichtsklitterung
Part No. 233
Paragraph: 7
Ergo
,
wer
walts
außschlagen
,
zwo
20
Kirssen
an
21
eim
Stiel
,
derhalben
war
es
22
vnserem
Großkäligen
Grandgusier
nur
ein
23
Venialsünd
ein
solches
Honigswäffelin
jm
außzutretten
:
dann
der
gut
rot
Wein
,
ladet
mehr
dann
der
gemalt
Schilt
ein
,
'obiecta
mouent
sensus
',
was
den
Sinnen
thut
vorschweben
,
demselbigen
sie
nachstreben
:
wann
der
Springhengst
das
Muterpferd
ersicht
,
so
hinnewihelet
er
:
der
Parisischen
Frawen
Apoteckerin
weisse
Beyn
bewegen
on
Rag
vnnd
Stendelwurtz
24
die
Sinn
,
wann
sie
auff
der
Leyter
ein
Büchsen
langet
.
Darumb
gäbe
es
auch
nachmals
so
fein
Kiefferwerck
,
daß
sie
einander
den
Speck
dapffer
einsaltzten
,
vnd
spielten
der
faulen
Brucken
,
vnnd
des
Thiers
mit
zweyen
Rucken
:
Also
daß
sie
nachgehends
anfieng
sich
gegen
dem
Mann
auffzublähen
:
vnnd
sehr
schwermütig
vnnd
schwerleibig
zu
Bauch
tragen
,
mit
manigfaltigem
schwampelen
,
schwindelen
,
Stirnweh
,
Auggülben
,
Blumstellen
,
erbrechen
,
Antlitzflecken
,
Brust
wachssen
,
Ruckenweh
,
Nabelschwachheit
,
biß
zu
dem
eilfften
Monat
.
Dann
also
lang
vnnd
noch
wol
lenger
können
die
Weiber
geschwellen
vnnd
vom
eingenommenem
Gifft
des
Cornelagrippischen
Erbsündigen
Schlangenschwantz
aufflauffen
:
fürnämlich
so
es
ein
außbund
von
eim
Werck
sein
soll
,
wie
solches
des
Neptuni
Kind
erweiset
,
welchs
die
Nimpha
,
deren
ers
,
wie
Homer
schreibet
,
noptunisiert
,
nach
einer
gantzen
Sonnläuffigen
Jarzeit
,
nemlich
ein
Jar
nach
der
Reuolution
vnnd
vmb
postirung
der
Sonnen
,
das
ist
zwölff
Monaten
,
geboren
hat
:
Dieweil
,
wie
Aul
.
Gell
.
im
Dritten
Buch
meldet
,
Page: 145
kein
geringere
zeit
die
maiestat
des
Mörherrschenden
Neptuns
thet
erheyschen
25
,
solt
er
anders
warhafftig
inn
demselben
vergestaltet
,
dargestellt
,
angeprisen
,
geformiert
vnnd
vergegenwertiget
werden
.
This text is part of the
TITUS
edition of
Johannes Fischart, Geschichtsklitterung
.
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TITUS Project
, Frankfurt a/M, 7.5.2019. No parts of this document may be republished in any form without prior permission by the copyright holder.