TITUS
Johannes Fischart, Geschichtsklitterung
Part No. 660
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Paragraph: 7      Weiter ließ er eim jeden auß seinem Schloßtrog zahlen, zwölff hundert tausent Parer Kronen. Jtem setzt jhnen Lehen an auff die nechstgelegene Güter, investirt vnd belehenet sie nach Lombardischem Capedistischem9 Lehenrecht, auff Page of re-edition: 411  Soldatenlehen, Stamlehen : KunckelLehen : CapitanLehen : GwardiLehen : KammerLehen : Vnd nach den Salischen siben Hörschilten GnadLehen : ZinßLehen : GerichtLehen : AmmansLehen : FanLehen : SchiltLehen : BurgLehen : auch nach Hofrecht Schenck vnd TruchsesLehen : sampt freiem Wildpan : Wildfuhr, Beholtzung der vier Stämm, Fischfang vnnd Page: 532   Mülen. Dem Kund Lob10 gab er Clertmautburg11: dem Kampkeib12 Coudrai. Dem Artsichwol13 Montpensier : dem Hulfdegen Tolmere Riual, dem Ithybolo Schlechtgerecht Montsoreal, dem Acamas Vnverdrossen Cande, dem Cheironacte Arbeitsam Vorenes, dem Machtwald Heilkün Grauot, dem Witzlib Warmunt Quinquenais, dem Rumprecht Schindenbuben14 Legre, vnd also die andere Hern Hauffschlag, Greuelhelm : Helmschrot : Kleingolt : Wolmut : Nesselprunst : Vollruff, Saumnit : Spurkeib : Wackertrew : Hebdenman :16 Truckenbrot : Rohfleisch, mit andern Lehengütern : Dann er that wie Keyser Heinrich der Vogler, er praucht diesen vberwundenen spott der Feind, zu ehren vnd rhum seiner Freund, vnnd gewißlich, hetten die Hunnen diesem Keyser nicht vnrhu gemacht, vnnd er het wider sie erfahren seiner Leut macht inn der grewlichsten Schlacht, es wer die schön Thurniersordnung mit auffgebracht : welche doch leider heut ist im Hofkaat verschmacht.



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