TITUS
Johannes Fischart, Geschichtsklitterung
Part No. 660
Paragraph: 7
Weiter
ließ
er
eim
jeden
auß
seinem
Schloßtrog
zahlen
,
zwölff
hundert
tausent
Parer
Kronen
.
Jtem
setzt
jhnen
Lehen
an
auff
die
nechstgelegene
Güter
,
investirt
vnd
belehenet
sie
nach
Lombardischem
Capedistischem
9
Lehenrecht
,
auff
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Soldatenlehen
,
Stamlehen
:
KunckelLehen
:
CapitanLehen
:
GwardiLehen
:
KammerLehen
:
Vnd
nach
den
Salischen
siben
Hörschilten
GnadLehen
:
ZinßLehen
:
GerichtLehen
:
AmmansLehen
:
FanLehen
:
SchiltLehen
:
BurgLehen
:
auch
nach
Hofrecht
Schenck
vnd
TruchsesLehen
:
sampt
freiem
Wildpan
:
Wildfuhr
,
Beholtzung
der
vier
Stämm
,
Fischfang
vnnd
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Mülen
.
Dem
Kund
Lob
10
gab
er
Clertmautburg
11
:
dem
Kampkeib
12
Coudrai
.
Dem
Artsichwol
13
Montpensier
:
dem
Hulfdegen
Tolmere
Riual
,
dem
Ithybolo
Schlechtgerecht
Montsoreal
,
dem
Acamas
Vnverdrossen
Cande
,
dem
Cheironacte
Arbeitsam
Vorenes
,
dem
Machtwald
Heilkün
Grauot
,
dem
Witzlib
Warmunt
Quinquenais
,
dem
Rumprecht
Schindenbuben
14
Legre
,
vnd
also
die
andere
Hern
Hauffschlag
,
Greuelhelm
:
Helmschrot
:
Kleingolt
:
Wolmut
:
Nesselprunst
:
Vollruff
,
Saumnit
:
Spurkeib
:
Wackertrew
:
Hebdenman
:
16
Truckenbrot
:
Rohfleisch
,
mit
andern
Lehengütern
:
Dann
er
that
wie
Keyser
Heinrich
der
Vogler
,
er
praucht
diesen
vberwundenen
spott
der
Feind
,
zu
ehren
vnd
rhum
seiner
Freund
,
vnnd
gewißlich
,
hetten
die
Hunnen
diesem
Keyser
nicht
vnrhu
gemacht
,
vnnd
er
het
wider
sie
erfahren
seiner
Leut
macht
inn
der
grewlichsten
Schlacht
,
es
wer
die
schön
Thurniersordnung
mit
auffgebracht
:
welche
doch
leider
heut
ist
im
Hofkaat
verschmacht
.
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TITUS
edition of
Johannes Fischart, Geschichtsklitterung
.
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