TITUS
Johannes Fischart, Geschichtsklitterung
Part No. 526
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Paragraph: 4      Die Juristen mit jhren Feld dienstbarkeiten, meynen10 von wegen der Zäun seyen die ersten Palgereien angangen, daß einer dem andern zu weit einrucket, oder den Zaun zu hoch aufführt, als wolt er jhm den Lufft verbawen, oder jhm etwas daran lenet, oder ein stinckenden zweck neben setzt, oder eins andern Vih jm durchprach, oder seins Nachbaurn Han jhm auff seine Heck saß, vnnd jhm die Hennen verführt, darauß dann ein kammrotblutiger streit zwischen beider Bannherrn Hanen entstund, daß die Hanenfedern auff der Walstatt vmbstoben, die darnach beiderseits Haußherrn einander zu leid auffsteckten (weil Hanenfedern groß krafft geben, demnach die Lewen die Hanen schewen) da wolt dann ein jeder vom andern sein Hanenfeder Page: 379   wider holen : oder wolt wie die Schweitzer nicht leiden, daß er die feder fornen auff die stirn setzt, sonder ruckts jhm hin hindern : weil es sein Han nit vorwerts gewonnen. Daher soll das streitbar Volck Gallier vnnd die Danen, das ist, die Hanen, Hunni, Hennegäu, Henneberg genant sein : Page of re-edition: 293  Vnd vom Hanenkamp, wird noch der kampff genant : auch führt man noch auff den Beckelhauben den helmkam : vnnd darumb sagt man : dann11 kamp streussen, eim12 abkämmen, einem den Kamp erlausen vnd ersträlen etc. Daher kompt auch noch das knoblochhetzend Hanenkempffen. Vnnd darumb sagt man, mit eim durch ein Zaun zannen, ein vrsach vom Zaun brechen : vnd daher ist auch die gemeyn Kriegsregel, das es besser sey, sein Pferd an des Nachbaurn Zaun binden zugrasen, als des nechsten Gaul an seim Hag grasen lassen. Viel andere meynen er sey vmb der Immen willen erstlich entsprungen, wann dieselben stiessen, vnd wie die Falcken in ein ander Land fuhlen : Oder des bronnenschöpffens halben, wann sie das Vieh tränckten, wie man wol an Lots vnnd Abrahams Knechten erfahrn : Auch inn Indien sicht, da die Indier von den Beumen mit den Schlangen vmbs Wasser kriegten. Oder daß einer, weil der ander die Eycheln vnnd Nuß schwung, dieselben inn des tapffer in sich fraß : Oder das jenes Nachbaurn Wider oder Ochß dises Viech geschädigt oder todt gestossen hat. Oder des Fewers halben, daß einer dem andern ein Liecht anzuzünden versagt. Oder weil der Nachbauren Hund13 einander bissen.

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