TITUS
Johannes Fischart, Geschichtsklitterung
Part No. 526
Paragraph: 4
Die
Juristen
mit
jhren
Feld
dienstbarkeiten
,
meynen
10
von
wegen
der
Zäun
seyen
die
ersten
Palgereien
angangen
,
daß
einer
dem
andern
zu
weit
einrucket
,
oder
den
Zaun
zu
hoch
aufführt
,
als
wolt
er
jhm
den
Lufft
verbawen
,
oder
jhm
etwas
daran
lenet
,
oder
ein
stinckenden
zweck
neben
setzt
,
oder
eins
andern
Vih
jm
durchprach
,
oder
seins
Nachbaurn
Han
jhm
auff
seine
Heck
saß
,
vnnd
jhm
die
Hennen
verführt
,
darauß
dann
ein
kammrotblutiger
streit
zwischen
beider
Bannherrn
Hanen
entstund
,
daß
die
Hanenfedern
auff
der
Walstatt
vmbstoben
,
die
darnach
beiderseits
Haußherrn
einander
zu
leid
auffsteckten
(weil
Hanenfedern
groß
krafft
geben
,
demnach
die
Lewen
die
Hanen
schewen)
da
wolt
dann
ein
jeder
vom
andern
sein
Hanenfeder
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wider
holen
:
oder
wolt
wie
die
Schweitzer
nicht
leiden
,
daß
er
die
feder
fornen
auff
die
stirn
setzt
,
sonder
ruckts
jhm
hin
hindern
:
weil
es
sein
Han
nit
vorwerts
gewonnen
.
Daher
soll
das
streitbar
Volck
Gallier
vnnd
die
Danen
,
das
ist
,
die
Hanen
,
Hunni
,
Hennegäu
,
Henneberg
genant
sein
:
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Vnd
vom
Hanenkamp
,
wird
noch
der
kampff
genant
:
auch
führt
man
noch
auff
den
Beckelhauben
den
helmkam
:
vnnd
darumb
sagt
man
:
dann
11
kamp
streussen
,
eim
12
abkämmen
,
einem
den
Kamp
erlausen
vnd
ersträlen
etc
.
Daher
kompt
auch
noch
das
knoblochhetzend
Hanenkempffen
.
Vnnd
darumb
sagt
man
,
mit
eim
durch
ein
Zaun
zannen
,
ein
vrsach
vom
Zaun
brechen
:
vnd
daher
ist
auch
die
gemeyn
Kriegsregel
,
das
es
besser
sey
,
sein
Pferd
an
des
Nachbaurn
Zaun
binden
zugrasen
,
als
des
nechsten
Gaul
an
seim
Hag
grasen
lassen
.
Viel
andere
meynen
er
sey
vmb
der
Immen
willen
erstlich
entsprungen
,
wann
dieselben
stiessen
,
vnd
wie
die
Falcken
in
ein
ander
Land
fuhlen
:
Oder
des
bronnenschöpffens
halben
,
wann
sie
das
Vieh
tränckten
,
wie
man
wol
an
Lots
vnnd
Abrahams
Knechten
erfahrn
:
Auch
inn
Indien
sicht
,
da
die
Indier
von
den
Beumen
mit
den
Schlangen
vmbs
Wasser
kriegten
.
Oder
daß
einer
,
weil
der
ander
die
Eycheln
vnnd
Nuß
schwung
,
dieselben
inn
des
tapffer
in
sich
fraß
:
Oder
das
jenes
Nachbaurn
Wider
oder
Ochß
dises
Viech
geschädigt
oder
todt
gestossen
hat
.
Oder
des
Fewers
halben
,
daß
einer
dem
andern
ein
Liecht
anzuzünden
versagt
.
Oder
weil
der
Nachbauren
Hund
13
einander
bissen
.
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TITUS
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Johannes Fischart, Geschichtsklitterung
.
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